Wohnen & Recht Ferienwohnungen und Schönheitsreparatur

Ferienwohnungen Das Bundesverwaltungsgericht hat es Kommunen (hier auf Sylt und Norderney) erlaubt, mit Bebauungsplänen zu verhindern, dass zu viele Ferienwohnungen entstehen.

Wohnen & Recht: Ferienwohnungen und Schönheitsreparatur
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Ferienwohnungen Das Bundesverwaltungsgericht hat es Kommunen (hier auf Sylt und Norderney) erlaubt, mit Bebauungsplänen zu verhindern, dass zu viele Ferienwohnungen entstehen.

"Gemeinden dürfen Sondergebiete festsetzen, die als bauliche Nutzung eine ständige Wohnnutzung und Ferienwohnungen in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang vorsehen", so das Gericht. (BVwG, 4 C 5/16)

Schönheitsreparatur Ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, die Schönheitsreparaturen in einer Wohnung durchzuführen, muss er die Farbwünsche seines Mieters berücksichtigen. Das gelte jedenfalls dann, wenn ihm hierdurch keine Mehrkosten entstehen oder sonstige Gründe dagegen sprechen.

Weil die Wohnung ein "verfassungsrechtlich geschützter, räumlich abgegrenzter Bereich zur eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensgestaltung" ist, sei es geboten, dem Mieter "die geschmackliche Dekoration der Mieträume zuzubilligen", entscheid das Gericht. (LG Berlin, 67 5 416/16)

(bü)
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