Eigentümer müssen Kauf zustimmen

Die Eigentümergemeinschaft muss in der Regel der Veräußerung einer Wohnung zustimmen. Das gilt auch, wenn der potenzielle Käufer bereits im Haus als Mieter gelebt hat und es in dieser Zeit Auseinandersetzungen mit ihm gab.

Die Gemeinschaft kann den Kauf nur verhindern, wenn wichtige Gründe vorliegen, die den Verkauf unzumutbar machen würden. Verbale Streitereien oder einzelne Verstöße gegen die Hausordnung zählen nicht dazu, entschied das Amtsgericht Paderborn (Az.: 52 C 17/14).

(tmn)
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