Ehepartner haften nicht immer

Beim Immobilienkredit entscheiden das Eigentumsrecht und die Nutzung.

Ehepartner finanzieren Immobilien oft gemeinsam. Nehmen beide einen Kredit auf, haften sie gegenüber der Bank auch gemeinsam. Allerdings gilt auch: Hat einer der beiden Ehepartner allein ein Interesse am Kauf der Immobilie und der Aufnahme des Kredits, muss auch er allein für ihn aufkommen. Er kann nach einer Trennung von dem anderen keinen Ausgleich verlangen, entschied das Oberlandesgericht Brandenburg (Az.: 10 WF 15/15).

In dem Fall hatte das Ehepaar für die Finanzierung eines Hauses gemeinsam einen Kredit aufgenommen. Im Grundbuch war allerdings nur der Mann als Eigentümer eingetragen. Im Wesentlichen zahlte er auch die Kreditraten. Nach der Trennung verlangte er von seiner Frau allerdings den anteiligen Ausgleich der Verbindlichkeiten.

Ohne Erfolg: Der Mann hat keinen Ausgleichsanspruch gegenüber seiner Frau. Zwar sei nicht alleiniges Kriterium, ob der Mann während der Ehe die Raten allein übernommen habe. Entscheidend sei das Interesse eines Ehepartners, warum der Kredit aufgenommen worden sei. Es müsse derjenige für den Kredit aufkommen, der der alleinige Eigentümer der Immobilie sei und diese nach der Trennung alleine nutze.

(tmn)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort