Kolumne Alte Immobilie bietet Vorteile

Denkmalgeschützte Häuser haben einen ganz eigenen Charme. Sie stehen in besonderen historisch gewachsenen Lagen, häufig sehr zentral und in gutbürgerlicher Nachbarschaft. "Damals" wurde noch großzügig gebaut: dicke Wände, hohe Räume, große Fenster, Stuck und Schnörkel. Diese solide und schöne Substanz von Denkmalimmobilien wird heutzutage aus baurechtlichen und Kostengründen nicht mehr gebaut. Wer den alten Stil und Charme liebt, kommt am Baudenkmal nicht vorbei. Auch wer nicht selber einziehen, sondern sein Kapital sicher anlegen will, wird eine denkmalgeschützte Immobilie in Betracht ziehen.

Die Denkmal-AfA ist steuerlich sehr attraktiv. Da der Staat ein hohes Interesse an dem Erhalt historischer Gebäude hat, fördert er die fachgerechte Restaurierung und Modernisierung von Denkmalimmobilien. Für die mit der Denkmalbehörde abgestimmten Herstellungskosten gewährt der Staat eine erhöhte Abschreibung gemäß der gesetzlichen Vorgaben des Einkommensteuergesetzes, die bei Käufern zu Steuerersparnissen führen kann.

Die erhöhte Abschreibung können Käufer nach derzeit geltendem Recht über zehn Jahre (Eigennutzer) beziehungsweise zwölf Jahre (Kapitalanleger) steuermindernd geltend machen. Diese einmaligen Gebäude in Top-Lage stellen nahezu immer eine Wertsteigerung dar. Im Neubaustandard sanierte Denkmalimmobilien sind zwar in der Anschaffung teurer als herkömmliche Neubauten, bieten aber durch die Denkmal-AfA einen Steuervorteil als Anreiz.

Werner Horn

Der Autor ist Prokurist und Leiter Bauträgervertrieb Rheinland von Corpus Sireo Makler.

(RP)
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