Werkstatt darf Auto nicht einbehalten

Gegen den Willen des Besitzers darf eine Werkstatt ein Auto nicht einbehalten, "auch wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist", sagt Constantin Hack vom Auto Club Europa (ACE). Der Fahrer muss sich vor der Fahrt von der Sicherheit seines Wagens überzeugen und trägt die Verantwortung.

Die Werkstatt hat nur eine Mitteilungspflicht, erklärt Hack. Dazu zählen etwa Hinweise auf schwere Mängel, die bei Reparaturarbeiten festgestellt wurden und die Betriebssicherheit des Autos gefährden. Nur bei säumigen Kunden darf die Werkstatt laut ACE das Auto vorübergehend einbehalten.

(tmn)
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