Urteil Handy am Steuer wird grundsätzlich bestraft

Hamm · Obacht: Selbst wenn ein Handy in der Hand eines Autofahrers nicht zum Telefonieren genutzt wird, kann das für den Fahrer teuer werden. Denn Strafe muss zum Beispiel auch zahlen, wer während der Fahrt nur prüft, ob das Mobiltelefon ausgeschaltet ist.

 Handy am Steuer (Symbolbild).

Handy am Steuer (Symbolbild).

Foto: dpa, scg fpt wok

Ebenfalls bestraft wird, wer ein Handy - ganz ohne SIM-Karte - nur zum Musikhören in einer Hand hält, heißt es in zwei am Dienstag bekannt gegebenen Urteilen des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm.

Im ersten Fall war ein BMW-Fahrer zu 100 Euro Bußgeld verurteilt worden, weil er während der Fahrt über den sogenannten Homebutton geprüft hatte, ob das Handy ausgeschaltet war. Zu Recht, wie das OLG entschied: Auch bei einer Kontrolle des "Ausgeschaltetseins" handle es sich um eine verbotswidrige Benutzung.

Im zweiten Fall hatte ein Autofahrer sein Smartphone, in das keine SIM-Karte eingelegt war, zum Musikhören in den Händen gehalten. Auch dies ist teuer: Dem OLG zufolge zielt die Regelung zum Handyverbot am Steuer nicht allein auf das Telefonieren, sondern auf "jegliche Nutzung einer Funktion des Mobiltelefons".

(felt/AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort