BGH-Urteil Neuwagen müssen bei Kauf makellos sein

Karlsruhe · Ein neues Auto darf keine Mängel haben - falls doch, muss der Händler die Reparatur bezahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden.

 Wer einen Makel an seinem neuen Wagen entdeckt, darf die Zahlung verweigern - das entschied der BGH.

Wer einen Makel an seinem neuen Wagen entdeckt, darf die Zahlung verweigern - das entschied der BGH.

Foto: ddp

Selbst ein sehr kleiner Makel gibt einem das Recht, den Wagen solange nicht zu bezahlen, bis der Schaden behoben ist. In dem Fall vorm BGH hatte der Käufer für rund 21 500 Euro einen importierten Fiat bestellt. Als ihm dieser wie vereinbart nach Hause geliefert wurde, hatte er in der Fahrertür eine kleine Delle.

Der Händler bot nur einen Nachlass um 300 Euro an, obwohl eine Werkstatt die Reparaturkosten auf mehr als 500 Euro schätzte. Darauf ließ sich der Käufer nicht ein. Nach einigem Hin und Her musste der Verkäufer den Fiat aus Wangen im Allgäu zurück zu sich nach Oberbayern holen, ausbessern und ein zweites Mal ausliefern lassen.

Auf den Kosten dafür bleibt er nun sitzen. Die Karlsruher Richter entschieden, dass der Händler die Reparatur "in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko" zu veranlassen hat (Az.: VIII ZR 211/15).

(dpa)
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