Das Geschäft mit dem Sprit Warum Sie beim Mietwagen auf die Tankregelung achten sollten

Köln/Berlin · Auf dem Markt für Mietwagen herrscht in einigen Urlaubsländern ein hoher Konkurrenzkampf. Bei einigen Anbietern hat der bereits zu fragwürdigen Preismodellen geführt - vor allem die Klauseln zum Tanken sollten Verbraucher im Blick behalten.

Tipps für die Buchung von Auslands-Mietwagen
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Foto: dapd, dapd

Ob im Inland oder auf Auslandsreisen - wer einen Mietwagen bucht, sollte sich bei der Auswahl des Anbieters nicht allein vom Tagestarif leiten lassen. Denn unterschiedliche Versicherungsbedingungen und nachteilige Tankregelungen können weitere Kosten verursachen. Mit der Option "voller Tank bei Abholung, leerer Tank bei Rückgabe" zahlen Mieter meist drauf, sagt Marion Weitemeier, "Finanztest"-Redakteurin bei der Stiftung Warentest in Berlin.

Ein aufmerksamer Blick auf die Tankregelungen sei besonders bei Anbietern in wettbewerbsstarken Regionen ratsam - etwa im Mittelmeerraum, warnt auch Frieder Bechtel, Sprecher des Mietwagen-Vergleichsportals billiger-mietwagen.de in Köln. Autovermieter gehen immer öfter so vor: Der Mieter muss die erste Tankfüllung beim Abholen bezahlen und soll das Auto mit leerem Tank zurückgeben. Da kaum ein Mieter riskiert, mit leerem Tank liegen zu bleiben, ist das Unternehmen hier doppelt im Vorteil, kritisiert Weitemeier.

Bechtel beobachtet die zwingende "voll-leer"-Tankregel vor allem bei Anbietern auf den Balearen, in Portugal, Spanien, Italien, Zypern, Griechenland sowie in Großbritannien und Irland. Unter dem hohen Konkurrenzdruck in diesen Märkten wählten einige Vermieter kreative Preismodelle, "um in Vergleichsportalen mit dem augenscheinlich günstigeren Grundpreis ein besseres Ranking zu erzielen", erklärt Bechtel. Durch die mit der "voll-leer"-Klausel verbundenen Servicegebühren kehren die Anbieter den vermeintlichen Preisvorteil jedoch zu ihren Gunsten wieder um. Er rechnet vor: "Dreißig bis vierzig Euro Servicegebühr plus Sprit schlagen bei einem Fiat Panda leicht mit 80 Euro zu Buche. Selbst betankt hätte man ihn für 30 Euro."

Verbraucherfreundlich und kostenneutral sei hingegen die hierzulande verbreitete "voll-voll"-Regel, urteilen Weitemeier, Bechtel und auch der Automobilclub ADAC einhellig. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und kommt vollbetankt zurück. "Das ist bei Qualitätsanbietern immer die Regel und sollte bei allen Mietwagenanbietern wieder Standard werden", fordert Andrea Piechotta, ADAC-Sprecherin in München.

Auffällig: Bei jenen Vermietungen, die Kunden zur Abnahme einer teuren Tankfüllung nötigen, registriert das Vermittlungsportal billiger-mietwagen.de auch deutlich mehr Kundenbeschwerden hinsichtlich Service und Flottenzustand. Das lässt auf insgesamt weniger seriöse Geschäftsmodelle schließen, sagt Bechtel. In Spanien bestünden etwa 30 Prozent der Anbieter auf die "voll-leer"-Regel, etwa 10 Prozent vereinbarten die Rückgabe zum selben Tankstand wie bei der Abholung.

Nicht zu verwechseln sind diese fragwürdigen Modelle mit der optionalen Wiederbetankung als Serviceleistung, wie sie auch seriöse Anbieter oft im Programm haben, stellt Bechtel klar. Wer in Eile ist und vor der Abreise im unbekannten Land nicht extra nach einer Tankstelle suchen möchte, könne diesen Service durchaus schätzen. So bietet etwa die Autovermietung Hertz ihren Kunden eine "Fuel Purchase Option" als Dienstleistung an: Zurückgegebene Fahrzeuge werden gegen eine Servicegebühr betankt. Die Kosten für den nicht verbrauchten Kraftstoff werden in diesem Fall allerdings nicht erstattet, sagt Hertz-Sprecher Bastian Krampen in Frankfurt. Standard-Option ist bei Hertz weltweit stets das Modell "voll-voll".

Für mehr Transparenz bei der Mietwagenbuchung empfiehlt die Stiftung Warentest Vergleichsportale im Internet, die möglichst viele Filtermöglichkeiten bieten. Dazu gehörten zum Beispiel mietwagen-check.de, ihrmietwagen.de oder billiger-mietwagen.de. Hier lassen sich neben Versicherungsbedingungen auch die Tankoptionen individuell anpassen.

Zu harschen Maßnahmen, von denen Frieder Bechtel erzählt, muss der Mieter dann hoffentlich nicht greifen: Ein Mittelmeerurlauber habe sich über die versteckte "voll-leer"-Regel seines Vermieters derart geärgert, dass er die Vereinbarung wörtlich nahm und ihm einen Denkzettel verpasste. Die Fahrzeugrückgabe war auf dem Hotelparkplatz vereinbart. Dort pumpte der erzürnte Urlauber den letzten Tropfen aus dem Tank des Benziners - Weiterfahrt ausgeschlossen.

(dpa)
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