Recht: Unfall im Einsatz Auch Polizeiwagen muss Abstand halten

Düsseldorf · Trotz Sonderrechten müssen sich auch Fahrer von Polizeiwagen im Einsatz an Regeln halten.

 Auch ein Polizeifahrzeug im Einsatz muss vorausschauend gesteuert werden.

Auch ein Polizeifahrzeug im Einsatz muss vorausschauend gesteuert werden.

Foto: dpa, pdz lof

Auch Polizeiautos im Einsatz müssen genügend Abstand zum Vordermann halten. Ansonsten trifft sie bei einem Auffahrunfall eine Mitschuld, wie das Oberlandesgericht Oldenburg nun entschieden hat.

In dem verhandelten Fall war ein Polizeiwagen im Einsatz auf einen vorausfahrenden Kleinbus aufgefahren, nachdem dieser abrupt abgebremst hatte.

Das Landgericht wies die Schuld an der Kollision daraufhin zu hundert Prozent der Fahrerin des Kleinbusses zu. Diese hätte dem Einsatzfahrzeug sofort Platz machen und an den rechten Fahrbahnrand fahren müssen.

Die Frau legte daraufhin beim Oberlandesgericht Berufung ein und erhielt Recht. Nach Ansicht der Richter hatte der Fahrer des Polizeiwagens nicht genügend Abstand gehalten. Er hätte damit rechnen müssen, dass die Fahrerin aus Unsicherheit falsch reagiert.

Unabhängig davon rechtfertige allein schon die Betriebsgefahr des mit Sonderrechten fahrenden Polizeiwagens eine Mithaftung. Das Gericht wies dem Polizisten daher eine Mithaftung von 25 Prozent zu. (Az.: 1 U 46/15)

(SP-X )
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