Fahrt in den Urlaub Führerschein im Ausland verloren - was tun?

Düsseldorf · Gerade im Ausland ist es sehr ärgerlich, wenn man seinen Führerschein verliert. Ausgestellt werden kann ein neues Dokument erst in Deutschland. Was soll man also tun?

 Kommt einem der Führerschein im Ausland abhanden, muss man sich bei einer deutschen Führerscheinstelle einen neuen besorgen.

Kommt einem der Führerschein im Ausland abhanden, muss man sich bei einer deutschen Führerscheinstelle einen neuen besorgen.

Foto: Shutterstock/Kaesler Media

Wurde einem der Führerschein im Ausland gestohlen, sollte das immer bei der dortigen Polizei angezeigt werden.

Ein Ersatzführerschein kann nur nach Rückkehr aus dem Ausland beantragen. Zuständig ist die Führerscheinstelle in der Stadt, in der der Autofahrer wohnt. Die dortige Behörde stellt bei Verlust oder Diebstahl einen sogenannten Übergangsführerschein aus. Dieser ist bis zur Ausstellung eines Ersatzführerscheins gültig.

Wer ohne Führerschein zurück nach Deutschland fährt, riskiert kein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. "Der Führerschein dokumentiert ja nur das Bestehen einer Fahrerlaubnis, und diese bleibt nach dem Verlust bestehen", erklärt ADAC-Pressesprecherin Katrin Müllenbach-Schlimme.

In Deutschland beispielsweise kann jedoch ein Verwarnungsgeld von zehn Euro für das Nichtmitführen verhängt werden. Nach einem Diebstahl ist es daher empfehlenswert, die polizeiliche Diebstahlsanzeige mitzuführen. Das überzeugt Polizeibeamte manchmal und es wird von einem Bußgeld abgesehen.

Auch im Ausland drohen Knöllchen: Wer ohne seinen Führerschein mehrere Grenzen passiert, muss eventuell mit einem Bußgeld des jeweiligen Landes rechnen, weil er das Dokument nicht mitführt.

Hat man als Deutscher seinen Wohnsitz im Ausland und verliert den deutschen Führerschein im Ausland, gibt es zwei Möglichkeiten: Wohnt man in der EU oder in einem EWR-Mitgliedsstaat, ist die Straßenverkehrsbehörde am jeweiligen Wohnsitz für den neuen Führerschein zuständig.

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Dazu muss ein Nachweis über den Umfang der bisherigen deutschen Fahrerlaubnis vorgelegt werden. Diesen bekommt man entweder bei der Fahrerlaubnisbehörde, die den verlorenen Führerschein ausgestellt hat oder bei der Fahrerlaubnisbehörde des letzten ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland.

Wohnt der deutsche Autofahrer in einem Drittstaat, ist für das Problem jede Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland zuständig.

(csr)
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