ADAC gibt Tipps Sturm und Orkan - was Autofahrer wissen müssen

Düsseldorf · Wenn es draußen stürmt und sogar Bäume umknicken, dann ist auch das Autofahren nicht ganz ungefährlich. Nicht selten wird das eigene Fahrzeug durch herabfallende Äste oder Dachziegel beschädigt. Was man dann beachten sollte, erklären wir hier.

Was Autofahrer wissen wollen: Rat & Tat, Tipps & Tricks
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Was Autofahrer wissen wollen

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Foto: Shutterstock.com/ Paolo Bona

An stürmischen Tagen lassen Autofahrer ihren Wagen am besten stehen. Busse, Wohnmobile und Lastwagen können durch starke Seitenwinde sogar umkippen, warnt der ADAC.

Lässt sich eine Fahrt nicht verschieben, sollten Fahrer ihr Tempo reduzieren, um leichter gegenlenken zu können, wenn das Auto von einer Böe erfasst wird. Außerdem sollten Fahrer möglichst baumfreie Strecken aussuchen und auf Brücken, in Waldschneisen und beim Überholen von Lkw und Bussen besonders vorsichtig sein.

Auch auf Dachlasten wie Skiboxen und Fahrräder sollten sie während eines Sturms besser verzichten.

Wenn ein Unwetter das Auto beschädigt hat, sollten Besitzer dies umgehend ihrer Kfz-Teilkaskoversicherung melden. Oft müssen sie die Meldung dann durch Angaben des Wetteramtes ergänzen. Denn der Wind muss zum Zeitpunkt der Beschädigung mindestens die Windstärke acht gehabt haben, erläutert der ADAC.

Ohne Absprache mit dem Versicherer sollten Fahrer keinen Gutachter bestellen oder den Schaden reparieren lassen - sonst bleiben sie unter Umständen auf den Kosten sitzen.

Autofahren bei Wind, Sturm & Unwetter: 5 Tipps vom ADAC
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Foto: dpa/Caroline Seidel

Bei Schäden durch herunterfallende Äste oder Dachziegel ist in jedem Fall die Teilkaskoversicherung der richtige Ansprechpartner. Meist findet hier keine Rückstufung statt, auch die Selbstbeteiligung ist oft geringer.

Fährt der Wagen hingegen gegen einen Baum, der bereits länger auf der Straße liegt, sollte man sich an die Vollkaskoversicherung wenden, sofern es für das Auto eine gibt.

Unter Umständen können Autofahrer bei Schäden auch Ansprüche gegen Dritte anmelden, wenn diese Pflichten verletzt haben.

Hauseigentümer müssen beispielsweise die Festigkeit der Dachziegel regelmäßig kontrollieren, genauso wie Grundstückseigentümer die Standhaftigkeit der Bäume überprüfen müssen. Und bei Baugerüsten ist der Aufsteller dafür verantwortlich, dass das Gerüst fachgerecht gesichert ist.

(csr)
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