Ratgeber Vorsicht mit Startversuchen an Hochwasser-Autos

Düsseldorf · Wer in einem Gebiet wohnt, das von den schweren Unwettern betroffen war und dessen Auto vom Hochwasser in Mitleiddenschaft gezogen wurde, sollte beim ersten Startversuch Vorsicht walten lassen. Die Elektronik könnte ernsten Schaden nehmen.

 Ein aus dem Hochwasser geborgenes Fahrzeug sollte man auf keinen Fall sofort zu starten versuchen.

Ein aus dem Hochwasser geborgenes Fahrzeug sollte man auf keinen Fall sofort zu starten versuchen.

Foto: dpa, sja sab

Besser sollte man den Wagen vor dem Starten besser von einem versierten Kfz-Fachmann inspizieren lassen. Dazu raten Experten des ACE Auto Club Europa.

Falsch ist es in jedem Fall, aus dem Wasser geborgene Fahrzeuge sofort wieder zu starten. Das könne fatale Folgen für die Elektronik haben. Nach Darstellung der Experten ist das Risiko beträchtlich, dass unverbrannter Treibstoff den Katalysator schädigt.

Auch Startversuche mit Überbrückungskabel und fremder Anschlepphilfe sollten unterlassen werden. Ist Wasser in den Zylinder eingedrungen, könnte beim Anlassen sogar ein kapitaler Motorschaden verursacht werden.

Ein mögliches Indiz hierfür ist ein nasser Luftfilter beziehungsweise Wasser im Luftfilterkasten. Dieser ist bei vielen Fahrzeugen leicht zugänglich und sollte daher vor dem ersten Startversuch kontrolliert werden. Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich, das betroffene Fahrzeug vorab von Kfz-Fachleuten überprüfen zu lassen.

Falls das Fahrzeug nur bis zur Türunterkante im Wasser gestanden hat, kann laut ACE ein Startversuch gewagt werden. Auch wenn der Motor dann wieder anspringt, ist aber weiter Vorsicht geboten.

Durch Ablagerungen von Schmutz und Wasser kann die Bremswirkung stark beeinträchtigt sein, daher sollte auf den ersten Metern zunächst nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Es sollte immer wieder gebremst werden, um Schmutz auf den Bremsbelägen zu entfernen. Eine sichere Fahrt ist erst dann möglich, wenn die Bremsanlage wieder voll funktionstüchtig ist.

Bei einer Überflutung des Fahrgastraums ist das gesamte Fahrzeug einer Trockenkur zu unterziehen.

Von einem Totalschaden ist dann auszugehen, wenn das Auto bis über die Oberdachkante unter Wasser gestanden hat.

Hochwasserschäden an Autos sind in der Regel von der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt, so der ACE. Gegebenenfalls müsse zur Bemessung einer Schadenregulierung ein Gutachter herangezogen werden.

(csr)
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