Ratgeber Knöllchen aus dem Ausland - was zu beachten ist

Düsseldorf · Die Sommerferien gehen allmählich zu Ende, die meisten Urlauber sind wieder zu Hause. Häufig gesellt sich zu den üblichen Souvenirs auch ein Knöllchen aus dem Ausland. Was deutsche Autofahrer über ausländische Bußgeldbescheide wissen sollten, erklären wir hier.

Das kosten Verkehrssünden im Ausland
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Foto: dpa, Stefan Sauer

Die Sommerferien gehen allmählich zu Ende, die meisten Urlauber sind wieder zu Hause. Häufig gesellt sich zu den üblichen Souvenirs auch ein Knöllchen aus dem Ausland. Was deutsche Autofahrer über ausländische Bußgeldbescheide wissen sollten, erklären wir hier.

Grundsätzlich gilt: Landen Zahlungsaufforderung im Briefkasten, sollten die Betroffenen diese ernst nehmen. Denn seit 2010 vollstrecken deutsche Behörden auch Bußgeldbescheide aus dem Ausland.

Das Bundesamt für Justiz vollstreckt Bußgelder für Verkehrsverstöße aus dem Ausland bei einer Geldbuße ab 70 Euro, erklärt Michaela Rassat, Juristin der DAS-Rechtsschutzversicherung. Neben der Geldbuße umfasst diese Summe auch anfallende Verfahrenskosten. Fahrverbote oder ein Führerscheinentzug aufgrund ausländischer Bescheide drohen deutschen Autofahrern im Heimatland jedoch nicht.

(csr)
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