Ratgeber Kfz-Versicherung: Was beim Wechsel zu beachten ist

Düsseldorf · Spätestens Anfang November werden sowohl Autobesitzer als auch die Kfz-Versicherungsbranche nervös: Noch bis zu 30. November kann die Versicherung für den Pkw gewechselt werden. Der Konkurrenzkampf nimmt zu, eine gute Chance für Autofahrer, ein paar Euro zu sparen. Auf was man achten muss.

 Noch bis zum 30. November kann die Kfz-Versicherung gewechselt werden.

Noch bis zum 30. November kann die Kfz-Versicherung gewechselt werden.

Foto: dpa, Andrea Warnecke

Wer mit dem Gedanken spielt, seinen Versicherungsvertrag zu kündigen oder wer gar schon einen neuen Anbieter gefunden hat, sollte ein paar Dinge beachten. Der ADAC gibt Tipps für einen reibungslosen Wechsel:

- Kündigungsfrist: Der Wechsel der Police ist in der Regel zum Ende des Kalenderjahres möglich, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis 30. November 2015 bei der Versicherung eingehen.

- Außerordentliches Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung: Wer den 30.
November 2015 zur Kündigung verpasst, kann vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen - aber nur, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, ohne dass ein Schadenfall die Ursache ist. In so einem Fall hat der Versicherte einen zusätzlichen Monat Zeit, um sich einen anderen Anbieter zu suchen.

- Frist beachten: Das Kündigungsschreiben sollte zum Nachweis des fristgemäßen Zugangs rechtzeitig per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt werden.

- Voll- oder Teilkasko: Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der Voll- in die Teilkasko. Denn die Prämienhöhe der Vollkasko ist abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt. In der Teilkasko gibt es diesen Rabatt nicht.

- Selbstbeteiligung: Die Selbstbeteiligung kann bei der Voll- und der Teilkasko unterschiedlich hoch sein. Auch der Verzicht auf eine Selbstbeteiligung ist möglich. Oft sind die Prämienunterschiede zwischen den einzelnen Stufen aber so gering, dass sich eine höhere Selbstbeteiligung nicht lohnt.

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- Sonder-Rabatte und -Einstufungen gehen in der Regel nicht auf den neuen Versicherer über. Also vorher prüfen, ob solche vorliegen.

- Kosten: Wer jährlich zahlt, kann gegenüber vierteljährlicher oder halbjährlicher Zahlung Geld sparen. Manche Versicherungen gewähren bei Abbuchung weitere Nachlässe.

- Keine voreiligen Kündigungen: Den alten Vertrag erst dann kündigen, wenn der neue abgeschlossen ist. Denn bei der Teil- und Vollkasko dürfen Versicherer Verträge auch ablehnen. Deshalb sollten Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag im gewünschten Umfang akzeptiert.

- Generell gilt: Stets mehrere Angebote einholen und den Versicherungsumfang genau vergleichen, denn billig(er) ist nicht immer gut.

(csr)
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