Sachverständigenverfahren Hagelschaden - was Autobesitzer wissen müssen

Düsseldorf · In der Regel zahlt bei einem Hagelschaden die Kasko-Versicherung. Bei der Abrechnung kann der Kunde zwischen Reparatur und Geld wählen.

Regen, Sturm, Hagel: Das zahlt die Versicherung
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Foto: dpa, mut sab

Wenn Hagelkörner das Auto demolieren, muss der Versicherer ran. Unmittelbare Schäden durch Sturm (ab Windstärke 8), durch Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung sind über die Kaskoversicherung abdeckt. Reguliert wird das als Teilkasko-Schaden, auch wenn eine Vollkasko besteht.

Das hat zwei Vorteile: Zum einen wird der Schadenfreiheitsrabatt nicht belastet, denn in der Teilkasko gibt es generell keine Rückstufung.

Zum anderen wird bei der Selbstbeteiligung der meist niedrigere Betrag der Teilkasko zugrunde gelegt. Mit der Schadenmeldung gibt der Versicherer in der Regel eine Schadennummer und nennt die Adresse eines Gutachters.

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Tipps für eine problemlose Regulierung

Wird der Wagen vor dem Gutachter-Termin gewaschen, lassen sich die Dellen besser erkennen. Markiert der Autobesitzer zum Beispiel mit Klebezetteln, was er selber schon entdeckt hat, erleichtert das dem nach Hagel-Unwettern meist schwer beschäftigten Gutachter die Arbeit. Das Auto sollte möglichst in der Werkstatt besichtigt werden – unter freiem Himmel könnte Sonnenschein den Lack besser aussehen lassen als er ist.

Bei der Kalkulation gehen vom Versicherer beauftragte Gutachter gerne davon aus, dass eine "sanfte Reparaturmethode" ausreicht. Darunter versteht man ein Verfahren, bei dem Hageldellen ausgedrückt werden, ohne dass teure Lackierungen oder Spachtelarbeiten notwendig sind.

Nach Ansicht mancher anderer Sachverständiger kann aber nicht jede Hagel-Beule so günstig behoben werden. Kommt es darüber zu Meinungsverschiedenheiten, kann der Kunde auf ein Urteil des Sachverständigenausschusses pochen (Paragraf 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung, AKB, siehe rechts).

Maximal wird die Wertminderung ersetzt

Der Kunde kann entscheiden, ob er das Auto reparieren lässt oder nicht. Will er mit Hagel-Beulen weiterfahren oder sie selber beseitigen, erfolgt eine "fiktive Abrechnung" der Reparaturkosten. Die Mehrwertsteuer wird dabei nicht erstattet.

Außerdem ersetzt der Kfz-Versicherer die Reparaturkosten nur bis zur Höhe "des um den Wert des beschädigten Fahrzeugs verminderten Wiederbeschaffungswertes" (Paragraf 13 AKB). Wenn der Wert des Autos durch den Hagelschaden um 1000 Euro gesunken ist, wird maximal dieser Betrag ersetzt – auch wenn die Reparaturkosten höher angesetzt wurden.

Bei Meinungsverschiedenheit über die Höhe des Schadens oder über den Umfang der erforderlichen Wiederherstellungsarbeiten entscheidet ein Sachverständigenausschuss. Der Ausschuss besteht aus zwei Mitgliedern, von denen der Versicherer und der Versicherungsnehmer je eines benennt. Bewilligt der Ausschuss die Forderung des Versicherungsnehmers, muss der Versicherer die Kosten voll tragen.

Kommt der Ausschuss zu einer Entscheidung, die über das Angebot des Versicherers nicht hinausgeht, so muss der Versicherungsnehmer die Kosten des Verfahrens voll tragen.

Liegt die Entscheidung zwischen Angebot und Forderung, so tritt eine verhältnismäßige Verteilung der Kosten ein.

(RP)
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