Regeln für Autofahrer Wann darf man die Lichthupe benutzen?

Düsseldorf · Autofahrer nutzen die Lichthupe, um anderen Vorrang zu gewähren, auf Blitzer aufmerksam zu machen oder auch, um auf der Autobahn zu drängeln. Doch wann darf die Lichthupe überhaupt eingesetzt werden – und was ist verboten?

 Eine Frau fährt Auto (Symbolfoto).

Eine Frau fährt Auto (Symbolfoto).

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Fast jeder Autofahrer kennt die Situation: Man fährt auf der linken Spur auf der Autobahn, plötzlich leuchtet die Lichthupe des hinter einem fahrenden Autos hell im Rückspiegel auf – teilweise sogar mehrmals nacheinander. Ungeduldige Autofahrer wollen damit meist signalisieren, dass man für sie Platz machen soll, damit sie einen überholen können. Auf einspurigen Straßen soll das Signal wohl so viel heißen wie: „Fahr schneller.“

Wofür dürfen Autofahrer die Lichthupe offiziell nutzen?

Laut der Straßenverkehrsordnung gibt es nur zwei Szenarien, in denen die Lichthupe erlaubt ist, erklärt der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC):

  • wenn Sie oder andere in Gefahr sind
  • wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften überholen
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Foto: dpa-tmn/Jan Woitas

Demnach ist auch die häufig im Straßenverkehr zu beobachtende „Höflichkeitsgeste“, anderen Verkehrsteilnehmern per Lichthupe Vorrang zu gewähren, verboten. So handhaben es häufig Autofahrer, die auf eine Ampel zufahren, die gerade auf Rot springt und so den Linksabbiegern zeigen, dass sie bereits abbiegen können. Ebenfalls nicht erlaubt ist, „Fahrer entgegenkommender Fahrzeuge mittels Lichthupe auf eine Radarfalle aufmerksam zu machen“, warnt der ADAC.

Auch auf der Autobahn darf die Lichthupe eingesetzt werden, allerdings nur, um bei Gefahren zu warnen oder um das Überholen anzuzeigen, erklärt der Automobil-Club und gibt ein Beispiel: „Sie dürfen die Lichthupe betätigen, wenn ein Fahrer auf der linken Spur Ihre Überholabsicht nicht erkennt, obwohl Sie links blinken.“ In dem Fall seien allerdings nur stoßweise Lichthupen oder wenige Sekunden lange Signale erlaubt.

Gibt es Strafen fürs Lichthupen?

Eine missbräuchliche Verwendung der Lichthupe kann mit fünf Euro Verwarnung geahndet werden. Wer andere Verkehrsteilnehmer mit der Lichthupe belästigt oder blendet, dem drohen zehn Euro Verwarngeld.

Wichtig ist vor allem, dass der Sicherheitsabstand zum vor einem fahrenden Auto eingehalten wird. Wer zu dicht auffährt, kann unter Umständen eine Nötigung begehen. Bei diesem Verstoß drohen dem drängelnden Autofahrer neben einer hohen Geldstrafe ein Fahrverbot von einem bis sechs Monate oder vereinzelt sogar der Verlust des Führerscheins bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren in besonders schweren Fällen.

(mba)
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