Mit dem Auto zur EM Was Autofahrer in Frankreich wissen müssen

Düsseldorf · Mit dem eigenen Auto zur EM? Kein Problem, findet die Fußball-Europameisterschaft doch im Nachbarland statt. Doch: andere Länder, andere Sitten - auch im Straßenverkehr. Was man als Autofahrer in Frankreich wissen sollte, haben wir hier zusammengestellt.

 Verkehrsvorschriften nicht einzuhalten, kann in Frankreich zu hohen Bußgeldern führen.

Verkehrsvorschriften nicht einzuhalten, kann in Frankreich zu hohen Bußgeldern führen.

Foto: ADAC

Die Grenzkontrollen werden anlässlich des Großereignisses im EM-Land noch einmal verstärkt. Gültige Reisedokumente sind somit mitzuführen.

Wer gleich mit der ganzen Familie nach Frankreich reist, muss für jedes mitreisende Kind unabhängig vom Alter ein eigenes Ausweisdokument im Reisegepäck haben. Denn Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit 2012 nicht mehr gültig.

Wer sich nach einem Sieg der deutschen Mannschaft spontan mit anderen Fans zu einem Autokorso hinreißen lässt, der sollte wissen, dass es nach Angaben des ADAC zwar keine ausdrücklichen Vorschriften zu Autokorsos in Frankreich gibt. Das Hupen ist innerorts ist jedoch streng genommen nur zur unmittelbaren Gefahrenwarnung zulässig.

Außerdem darf nur solange gehupt werden, wie zum Warnen vor einer Gefahr notwendig ist. Bei Verstößen droht in der Regel ein Bußgeld von 35 Euro. Somit wären Hupkonzerte eigentlich verboten, wobei die Polizei während der EM möglicherweise ein Auge zudrückt.

Deutschland-Fähnchen und anderer EM-Autoschmuck dürfen in Frankreich an den Fahrzeugen angebracht werden. Auch dürfen Autoinsassen Fahnen schwenken. Generell gilt aber, dass die Fahnen die Sicht des Fahrers nicht einschränken dürfen und so am Fahrzeug befestigt sein müssen, dass sie sich nicht lösen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Die Promillegrenze liegt in Frankreich bei 0,5, für Fahranfänger (bis drei Jahre Fahrpraxis) bei 0,2 Promille. Alkoholtestsets müssen zwar grundsätzlich in jedem Kraftfahrzeug (Ausnahme Kleinkrafträder) mitgeführt werden, Verstöße werden jedoch nicht geahndet.

Für Fahranfänger gelten auch eigene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Landstraßen (80 km/h) und Autobahnen (110 km/h). Diese Tempolimits müssen alle Autofahrer bei regennasser Fahrbahn einhalten. Sonst gilt für Autofahrer außerorts das Tempolimit von 90 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen 130 km/h.

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Bei einer Überschreitung von 20 km/h droht ein Bußgeld ab 135 Euro. Wer 50 km/h schneller als erlaubt unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld ab 1500 Euro rechnen.

Handys dürfen ohne Freisprechanlage von Autofahrern während der Fahrt nicht benutzt werden. Das gilt auch für Kopfhörer, Ohrstöpsel oder Headset zum Telefonieren (Bußgeld ab 135 Euro / oder ab 90 Euro).

Es ist nicht erlaubt, sich zu Fuß auf der Autobahn (einschließlich Pannenstreifen) zu bewegen. Fahrer und alle Fahrzeuginsassen müssen sich bei Panne oder Unfall unverzüglich und auf direktem Weg hinter die Leitplanke begeben.

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Kinder unter zehn Jahren müssen im Auto mit einem geeigneten Kindersitz gesichert werden. Sind sie mindestens zehn Jahre alt, dürfen sie auf dem Beifahrersitz mitfahren. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von 135 Euro (oder ab 90 Euro).

Das Parken und Halten unter Brücken sowie das Parken in Tunnels oder Unterführungen ist verboten (Bußgeld ab 35 Euro). Ordnungswidrig geparkte Fahrzeuge werden mit einer Autokralle versehen oder abgeschleppt (Bußgeld ab 15 Euro).

Bei Bezahlung einer Geldbuße innerhalb von 46 Tagen (bei ausländischen Kraftfahrern, bei Inländern: 15 Tage) gewähren die Behörden eine Reduzierung der Normalbuße.

Autobahnen und Schnellstraßen sind mautpflichtig. Insbesondere bei Wohnmobilen ist darauf zu achten, dass Fahrzeuge über drei Meter Gesamthöhe höher bemautet werden. Bei der höhenabhängigen Mautberechnung kommt es oftmals zu Falschberechnungen. Deshalb empfiehlt der ADAC, möglichst mit Personal besetzte Zahlstellen anzusteuern.

Aufgrund der Streikmaßnahmen ist mit Kraftstoffengpässen zu rechnen. Deshalb sollten Autofahrer in jedem Fall rechtzeitig tanken. An den rund 12.000 Tankstellen sind folgende Kraftstoffe verfügbar: Diesel (gazole oder gasoil), Bleifrei Super (SP95), Bleifrei Super E10 (SP95-E10) sowie Bleifrei Super Plus (SP98).

Während Bleifrei Super derzeit im Landesmittel etwa 1,38 Euro kostet und damit nur wenige Cent mehr als in Deutschland, ist Diesel mit einem Durchschnittspreis von 1,23 Euro rund 13 Cent teurer. Besonders günstig tankt man bei großen Supermärkten, wo Kraftstoff um bis zu zehn Cent billiger abgegeben wird als an den großen Markentankstellen.

An vielen Selbstbedienungszapfsäulen und Tankautomaten kann zwar mit Kredit- oder Bankkarte bezahlt werden, doch nicht immer werden in Deutschland ausgegebene Karten akzeptiert. Im Reservekanister dürfen nicht mehr als zehn Liter Kraftstoff mitgeführt werden.

(csr)
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