Verkehrsdelikte Viele EU-Länder vollstrecken Bußgelder nicht

Berlin · Viele EU-Länder vollstrecken Bußgelder von Touristen nicht - Griechenland, Irland und Italien etwa haben den entsprechenden Rahmenbeschluss der Europäischen Union einem Medienbericht zufolge gar nicht umgesetzt.

Europas höchste Bußgelder
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Foto: dapd, dapd

Aber auch andere Länder treiben Bußgelder von Urlaubern oft nicht ein, wie die Zeitschrift "Finanztest" am Montag aus ihrer aktuellen Ausgabe berichtete. Manchmal könnten deutsche Autofahrer die Sache aussitzen - manchmal aber sei es besser, freiwillig zu zahlen.

EU-Bußgelder können ab einer Grenze von 70 Euro in Deutschland eingetrieben werden, wie "Finanztest" berichtete. Besonders die Niederlande machten davon Gebrauch. Urlauber, die nach ihrer Rückkehr nichts mehr von ihrem Verkehrsdelikt hören, können die Angelegenheit aber in den meisten Fällen aussitzen; auch auf Briefe von Inkassobüros müssen sie nicht reagieren, wie "Finanztest" schrieb. Inkassobüros haben demnach keine Möglichkeit, die Forderung zu vollstrecken, und setzten darauf, dass der Angeschriebene freiwillig zahlt.

Ein Autofahrer, der noch einmal in das Land reisen möchte, in dem er als Verkehrssünder erwischt wurde, muss bei einer offenen Geldbuße allerdings mit Konsequenzen rechnen, wie "Finanztest" warnte: In manchen Ländern falle die fehlende Zahlung bei der Passkontrolle am Flughafen auf, in anderen bei einer Verkehrskontrolle. Es könne sich deshalb lohnen, freiwillig zu zahlen.

(AFP)
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