Kommission Roboter-Autos sollen Unfälle fast unmöglich machen

Berlin · Eine Kommission hat erstmals Leitlinien für automatisiertes Fahren vorgelegt. Demnach sollen Autos nur dann selbst steuern dürfen, wenn das die Sicherheit insgesamt erhöht. Justizminister Maas legt außerdem großen Wert auf den Datenschutz. Das sagte er unserer Redaktion.

Autonomes Fahren - der Weg zum Autopiloten ist noch weit
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Grundsätzlich soll automatisiertes Fahren auf deutschen Straßen möglich sein. Allerdings stellte eine vom Bundesverkehrsministerium eingesetzte Expertengruppe Anforderungen an die neue Technik. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte in Berlin, die Kommission habe Pionierarbeit geleistet. Das Ministerium hatte die Runde eingesetzt.

Automatisierte Systeme seien nur vertretbar, wenn sie die Sicherheit erhöhen — dann aber sei es sogar geboten, dass der Staat sie fördert, sagte der Leiter der Kommission, der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio. Die Technik solle Unfälle so gut wie unmöglich machen. Wenn die Risikobilanz insgesamt positiv sei, stünden "technisch unvermeidbare Restrisiken" der Einführung des automatisierten Fahrens nicht entgegen.

Die Kommission empfahl außerdem, dass im Falle eines Unfalls Sachschaden stets vor Personenschaden geht und dass mögliche Opfer nicht nach Alter, Geschlecht und anderen Merkmalen unterschieden werden. Bei der Haftung würden die Hersteller demnach stärker in die Pflicht genommen, für ethisch bedenklich halten die Experten eine vollständige Vernetzung und zentrale Steuerung sämtlicher Autos.

Justizminister Heiko Maas (SPD) hat für das automatisierte Fahren gefordert, dass der Kunde die Datenhoheit behält. "Der Kunde muss ganz bewusst entscheiden können, welche Daten er Preis gibt und was mit seinen Daten passiert. Er darf nicht zum reinen Objekt der Technik werden", sagte Maas unserer Redaktion.

Dem Fahrer müsse es möglich sein, die Datenübermittlung zu erkennen, zu kontrollieren und zu stoppen. Zugleich betonte Maas: "Dem automatisierten Fahren gehört die Zukunft. Es kann für die Nutzer viele Vorteile bieten - etwa helfen, Staus und Unfälle zu vermeiden."

Per Smartphone-App - so lassen sich Autos fernsteuern
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  • Das automatisierte und vernetzte Fahren ist ethisch geboten, wenn die Systeme weniger Unfälle verursachen als menschliche Fahrer (positive Risikobilanz).
  • Sachschaden geht vor Personenschaden: In Gefahrensituationen hat der Schutz menschlichen Lebens immer höchste Priorität.
  • Bei unausweichlichen Unfallsituationen ist jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution) unzulässig.
  • In jeder Fahrsituation muss klar geregelt und erkennbar sein, wer für die Fahraufgabe zuständig ist: Der Mensch oder der Computer.
  • Wer fährt, muss dokumentiert und gespeichert werden (u.a. zur Klärung möglicher Haftungsfragen).
  • Der Fahrer muss grundsätzlich selbst über Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten entscheiden können (Datensouveränität).

Die Ethik-Kommission setzt sich aus 14 Wissenschaftlern und Experten aus den Fachrichtungen Ethik, Recht und Technik zusammen. Dazu zählen Verkehrsexperten, Rechtswissenschaftler, Informatiker, Ingenieure, Philosophen, Theologen, Verbraucherschutz-, Verbands- und Unternehmensvertreter.

(csr/RP/dpa)
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