Folge des Abgasskandals Kein Software-Update - Stadt Bochum legt VW-Diesel still

Düsseldorf · 2,6 Millionen Besitzer von Diesel-Volkswagen in Deutschland müssen ihre Autos für ein Software-Update in die Werkstatt bringen. Mehrere hunderttausend Halter haben das noch nicht gemacht. Jetzt gibt es erste Fahrzeugstilllegungen, weitere könnten folgen.

Diese Stoffe kommen aus dem Auspuff
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Foto: dpa, jst jhe

Bereits Ende Oktober war ein Fall aus Euskirchen bekannt geworden: Der Besitzer eines nicht umgerüsteten VW Amarok hatte vom Straßenverkehrsamt die Aufforderung bekommen, sein Fahrzeug unverzüglich stillzulegen. Zwangsstillgelegte Autos dürfen nicht mehr gefahren werden, die Siegel am Kennzeichen werden entfernt.

Der Halter des Pickups ging einem Bericht zufolge mit seinem Anwalt gegen den Beschluss vor und die Behörde hob die Verordnung sofort wieder auf. Ein Grund für die 180-Grad-Wende in diesem Fall war offenbar, dass der Halter Klage gegen Volkswagen und Händler des Konzerns vor dem Landgericht Köln eingereicht hatte.

Ein weiterer Fall betrifft jetzt wieder einen Amarok-Fahrer. Diesmal wurde der Bescheid vom Straßenverkehrsamt in Bochum verschickt. Das berichten die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" und der WDR.

Aus Sorge, dass sich der Verbrauch seines Wagens erhöhen und die Motorleistung verschlechtern könnte, lehnte der Halter demnach das angeordnete Software-Update ab. Nachdem er mehreren Aufforderungen zum Werkstattbesuch nicht nachgekommen war, flatterte ihm am 9. November der Bescheid der Behörde ins Haus. Jetzt verklagt er der Zeitung zufolge den Händler auf Rückabwicklung des Verkaufs.

Hans-Joachim Lukas, Leiter des Bochumer Straßenverkehrsamtes, wollte den Einzelfall auf Nachfrage nicht bestätigen. Dass es bislang aber nur so wenige Stilllegungsfälle gibt, führt er auf den VW Amarok zurück, von dem es nur wenige Modelle auf den Straßen gibt. Wie er sagte, arbeite das Kraftfahrtbundesamt (KBA) die VW-Modelle wohl alphabetisch ab. Sobald man dort mehr in die Tiefe gehe (also etwa bei "G" wie Golf angelangt ist, Anm. d. Redaktion), dürfte es deutlich mehr Fälle geben, erwartet Lukas.

Beim Straßenverkehrsamt Düsseldorf gebe es bislang noch keine Meldungen des KBA zu Dieselfahrzeugen mit VW-Motoren, erklärt Stadtsprecherin Anne Braun auf Nachfrage unserer Redaktion. Aber: "Sobald solche Meldungen eingehen, wird das übliche Stilllegungsverfahren eingeleitet."

Somit könnten auch einige Düsseldorfer VW-Dieselbesitzer bald Post vom Straßenverkehrsamt in ihren Briefkästen finden.

VW-Konzern: Diese Automarken gehören zu Volkswagen
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Diese Marken gehören zu Volkswagen

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Was muss man als Besitzer eines VW-Diesel jetzt wissen? Markus Schäpe, Leiter der juristischen Zentrale des ADAC, beantwortet die wichtigsten Fragen:

  • Müssen Besitzer, die ihr zurückgerufenes Auto nicht in die Werkstatt bringen, mit der Stilllegung rechnen?

Ja. Denn die örtlich zuständigen Zulassungsstellen können den Betrieb von nicht nachgerüsteten Autos verbieten. Das kostet den Halter zudem rund 50 Euro an Gebühren. Nimmt ein Halter nicht an der Rückrufaktion teil, wird er durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) direkt angeschrieben und zur umgehenden Nachrüstung aufgefordert, sagt Schäpe. Weigert er sich dann immer noch, werden diese Fälle an die örtlichen Zulassungsstellen weitergeleitet. "Sobald diese die Information durch das KBA erhalten haben, werden sie den Fahrzeughalter mit einer sehr knappen Frist schriftlich anhören."

Lässt der Halter dann immer noch nicht umrüsten, werde die Behörde eine sogenannte Betriebsuntersagung erlassen - also die Stilllegung. Dagegen könne der Betroffene allerdings mit einem Widerspruchsverfahren beziehungsweise einer Anfechtungsklage vorgehen. Das Verwaltungsgericht klärt dann, ob die Maßnahmen rechtmäßig gewesen sind.

  1. Warum wollen einige Halter sich nicht am Rückruf beteiligen?

Die Angst vor technischen Problemen oder einem erheblichen Mehrverbrauch spielten eine Rolle, erklärt Schäpe. Zum Teil werde die Nachrüstung auch deshalb verweigert, weil die Sorge besteht, dass damit mögliche Schadenersatzansprüche verloren gehen. „Unserer Auffassung nach ist dies nicht der Fall“, betont Schäpe.

  1. Was muss jemand beachten, der ein betroffenes, aber noch nicht umgerüstetes Auto verkaufen will?

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"Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte der Verkäufer von sich aus einen entsprechenden Hinweis in den Kaufvertrag aufnehmen", rät der ADAC-Jurist. Man könnte zum Beispiel in den Vertrag schreiben: "Kfz vom VW-Rückruf betroffen, Nachrüstung nicht durchgeführt".

Käufer eines Gebrauchten sollen eine durchgeführte Nachbesserung laut VW an einem Aufkleber im Bereich der Reserveradmulde im Kofferraum erkennen können. Zudem fließen die Änderungen in die elektronische Fahrzeughistorie ein, die VW-Werkstätten auslesen können. Auch im Serviceplan des Autos wird die Nachrüstung eingetragen.

  1. Was tun Autofahrer, wenn ihr Wagen nach der Umrüstung mehr Sprit verbraucht oder weniger leistet?

"Grundsätzlich ist einem Betroffenen zu empfehlen, sich bei Problemen mit dem Hersteller oder einer Vertragswerkstatt in Verbindung zu setzen", rät Schäpe. VW habe seine Händler verpflichtet, solchen Beschwerden nachzugehen und diese weiter zu melden. "Teilweise kann softwareseitig nachjustiert werden", sagt der Experte weiter. Bei technischen Defekten zeige sich VW in den meisten Fällen kulant.

  1. Welche Erfahrungen gibt es mit den nachgerüsteten Autos?

Der ADAC hat Leistungswerte vor und nach den Rückrufmaßnahmen untersucht. Relevante Anstiege von Spritverbrauch oder Verlust von Leistung haben zumindest diese Tests nicht ergeben. Doch über etwaige Langzeitfolgen ist noch nichts bekannt.

Mit Agenturmaterial von dpa.

(csr)
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