Neues Urteil Firmenwagen falsch betankt - Arbeitnehmer muss teilweise haften

Benzin statt Diesel, Diesel statt Benzin - wer falsch tankt, hat hinterher Ärger. Sehr teuer werden kann es auch für denjenigen, dem das Malheur bei einem Firmenwagen passiert. Er muss zumindest teilweise für den Schaden haften.

Auf ein entsprechendes Urteil verweist der Bonner Informationsdienst "Arbeitsrecht kompakt - Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber".

Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz muss ein Arbeitnehmer zwei Drittel der Kosten für die Reparatur eines Motorschadens übernehmen, nachdem er ein Firmenfahrzeug mit Benzin statt mit Diesel betankt hatte. Die restliche Schadenssumme hat nach Auffassung der Richter der Arbeitgeber als Betriebsrisiko zu tragen. Nur wenn ein Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig handele, müsse dieser allein für den Schaden aufkommen (Az.: 7 Sa 631/03).

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