Kältemittel-Streit EU verklagt Deutschland im Streit um Auto-Klimaanlagen

Brüssel · Deutschland wird sich wegen seines Kurses im Streit um Auto-Kältemittel vor dem Gerichtshof der EU verantworten müssen. Das Einlenken von Daimler reicht der Kommission in Brüssel nicht.

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Im Streit um den Einsatz eines klimaschädlichen Kältemittels in Klimaanlagen von Daimler-Autos verklagt die EU-Kommission Deutschland wegen Untätigkeit vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Behörde erklärte, die Bundesrepublik habe gegen EU-Rechtsvorschriften verstoßen, indem sie zuließ, dass Daimler das für neue Modelle verbotene Treibhausgas R-134a nutzte.

Selbst nach der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens seien keine Schritte unternommen worden, um das Problem zu lösen. Unter anderem hätten Strafen verhängt werden müssen, argumentierte die Kommission.

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Für Deutschland kommt die Klage dennoch zu einem unerwarteten Zeitpunkt. Nach langem Widerstand hatte Daimler nämlich im Streit um den Einsatz von R-134a im Oktober eingelenkt. Von 2017 an will der Konzern nun doch die umweltfreundlichere Chemikalie R-1234yf in großem Stil in Mercedes-Modellen einsetzen. Dafür wurde ein spezielles Brandschutzsystem entwickelt.

Daimler hatte sich zuvor geweigert, das Kältemittel einzusetzen. Die Begründung: Von dem neuen Kältemittel könne ein Sicherheitsrisiko ausgehen, weil im Fall einer Entzündung hochgiftiger Fluorwasserstoff (Flusssäure) entstehen könne. Bei einem Daimler-Test im Herbst 2012 war R1234yf in Flammen aufgegangen.

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Andere Hersteller sowie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission teilten die Bedenken jedoch nicht. Auch eine zusätzliche Risikoanalyse ergab keine Hinweise auf besonderer Gefahren.

Ein Daimler-Sprecher teilte am Donnerstag mit, das Unternehmen sei von dem Vertragsverletzungsverfahren nicht direkt betroffen. Selbstverständlich unterstütze man aber die Bundesregierung und die Europäische Kommission mit Informationen.

In Brüssel hatten sich Experten bereits nach den im Oktober gemachten Ankündigungen skeptisch geäußert, ob die Zusagen ausreichen. Zum einen wurde darauf hingewiesen, dass weiterhin Autos auf dem Markt seien, die den EU-Anforderungen nicht genügten. Daimler habe außerdem R1234yf vorerst nur für bestimmte Fahrzeugklassen angekündigt.

Im Fall einer Verurteilung muss Deutschland mit einer Geldstrafe rechnen. Die Höhe richtet sich nach der Dauer und Schwere des Verstoßes sowie der Zahlungsfähigkeit des betreffenden Staates. Gegen Deutschland sind Strafen in sechsstelliger Höhe pro Tag möglich.

(lsa/dpa)
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