Nachweis der Versicherung und der Zulassung Motorradkennzeichen — Ein Muss auf allen öffentlichen Straßen

Düsseldorf · Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden Kennzeichen für motorisierte Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben und Personenkraftwagen, Krafträder und Lastkraftwagen mussten behördlich zugelassen werden.

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Sinn war es, Fälle von Fahrerflucht bei Unfällen vermeiden und die Halter einwandfrei identifizieren zu können. Motorräder trugen anfangs ein gebogenes Schild vorn auf dem Schutzblech. Heutzutage werden die Kennzeichen hinten angebracht.

Wie auch Personen- und Lastkraftwagen müssen Motorräder mit einem Kennzeichen ausgestattet werden. Die Motorradkennzeichen enthalten eine Buchstabenkombination für den Anmeldeort, eine zufällige Zahlenkombination, das Symbol für die Europäische Union sowie die Prüf- und die Zulassungsplakette. Die Größe der Motorradkennzeichen ist genau geregelt. Kennzeichen für das Motorrad dürfen zwischen 18 und 22 Zentimeter breit und 20 Zentimeter hoch sein. Fahrzeuge, die von der Zulassung ausgenommen sind, wie Mofas und Kleinkrafträder, müssen zumindest ein Versicherungskennzeichen tragen.

In jeder größeren Stadt finden sich in der Nähe der Zulassungsstelle häufig mehrere Geschäfte, in denen die Motorradkennzeichen geprägt werden können. Doch auch im Internet gibt es inzwischen Kennzeichen-Versandhändler, deren Angebot etwas günstiger ist als das vor Ort. Jedoch kann dieses nur dann wahrgenommen werden, wenn das Kennzeichen des Motorrades bereits bekannt ist. Unter Umständen kann bei der Zulassungsstelle ein Wunschkennzeichen reserviert werden, dann ist auch der kostengünstige Onlineversand problemlos möglich.

Das Motorradkennzeichen muss so montiert werden, dass es beidseitig innerhalb von 30 Grad hinter dem Motorrad gelesen werden kann. Dabei muss ein Abstand von 30 Zentimetern zum Boden eingehalten werden. Eine Ausnahme bilden Fahrzeuge, die bereits vor 1958 zum ersten Mal zugelassen worden sind. Bei diesen beträgt der Mindestabstand zum Boden lediglich 15 Zentimeter. Eine seitliche Montage des Kennzeichens ist erlaubt, sofern die Regelungen eingehalten werden. Wer davon abweicht, muss die Änderungen vom technischen Überwachungsverein eintragen lassen.

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