Motor nicht warmlaufen lassen
Das Warmlaufenlassen des Motors im Stand verstößt gegen Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung. Ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro kann die Folge sein. Darauf weist der Tüv Thüringen hin. Um für die verpflichtende freie Rundumsicht vor Fahrtbeginn zu sorgen, müssen die Autofahrer beim Eiskratzen den Motor ausgeschaltet lassen.
30.01.2016
, 10:42 Uhr