Motor nicht warmlaufen lassen

Das Warmlaufenlassen des Motors im Stand verstößt gegen Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung. Ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro kann die Folge sein. Darauf weist der Tüv Thüringen hin. Um für die verpflichtende freie Rundumsicht vor Fahrtbeginn zu sorgen, müssen die Autofahrer beim Eiskratzen den Motor ausgeschaltet lassen.

Das Warmlaufen sei außerdem technisch nicht erforderlich und belaste die Umwelt unnötig. Wer im Winter gern im warmen Wagen starten möchte, sollte sich überlegen, eine Standheizung nachzurüsten, rät der Tüv Thüringen.

(tmn)
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