Landesregeln im Winterurlaub beachten

Vor einer Fahrt in die Alpen sollten Autofahrer sich mit geltenden Landesregeln für Winterreifen vertraut machen. In Österreich beispielsweise gilt von 1. November bis 15. April für Autos bis 3,5 Tonnen Winterreifenpflicht, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen - und außerdem eine strengere Vorgabe bei der Mindestprofiltiefe als in Deutschland: vier Millimeter für Radial- und fünf Millimeter für Diagonalreifen statt pauschal 1,6 Millimeter.

In der Schweiz sind Winterreifen dagegen nicht vorgeschrieben. Es drohen aber Bußgelder, wenn Autofahrer bei winterlichen Straßen mit Sommerreifen für Verkehrsbehinderungen sorgen. In Frankreich können je nach Witterung Schneeketten vorgeschrieben sein.

(tmn)
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