Das ändert sich 2016 für Autofahrer

Steuerbefreiung, HU-Plaketten, Typ- und Regionalklassen: Seit diesem Jahr gelten in vielen Bereichen neue Regelungen.

Alles "Mini" - außer der Preis

Das fällt auf Das Mini-Konzept hat in den vergangenen Jahren verrückte Blüten getrieben: Da gibt es neben dem klassischen Dreitürer natürlich auch ein Cabrio, den Paceman, den Countryman oder auch ein Coupé. Da wirkt der Mini mit fünf Türen relativ normal. Das geht bis zu den Abmessungen, denn in der Länge entspricht er ziemlich genau der eines VW Polo. Der Fünftürer ist auf Anhieb als echter Mini zu erkennen, denn er verfügt über jene Merkmale, durch die schon die anderen Modelle zum Liebling avancierten: niedliche "Augen", knackige Proportionen mit kurzen Überhängen und ein sportlich gestaltetes Interieur. Doch der um 16 Zentimeter gestreckte Fünftürer verliert optisch gegenüber dem Standardmodell letztlich doch, weil die Proportionen zwar immer noch knackig sind, aber eben nicht so umwerfend wie beim Schwestermodell. Der Innenraum entspricht dem des Dreitürers, inklusive dem seit dieser Generation endlich richtig platzierten Tachos, was in der Mitte Platz für ein bratpfannengroßes Display lässt. Immer noch erfordert die Bedienung des Mini einiges an Eingewöhnung und in mancher Hinsicht geht es immer noch zu verspielt zu.

So fährt er sich Die Stärken des größeren Mini liegen auf der Straße. Unser Testwagen ist mit einem Dreizylinder-Turbo-benziner ausgerüstet. Seine 136 PS sind für den Fahrspaß á la Mini völlig ausreichend. Das 1,5-Liter-Aggregat zeigte sich äußerst drehfreudig und powerte den größeren Kleinen jederzeit zügig nach vorne. Vor allem in der Stadt ist der Mini damit auch dank des knackigen Sechsganggetriebes stets flott unterwegs.

Das kostet er Die wirklich große Schwäche des Fünftürers wie letztlich aller Minis ist die Preisgestaltung. Wir sprechen hier über einen Basispreis von 20.800 Euro. Hinzu kommt, dass der Mini alles andere als großzügig ausgestattet ist. Für den Standardpreis ist zum Beispiel noch nicht einmal eine Klimaanlage an Bord. Man muss diese wie viele andere Extras entweder einzeln oder in etwas günstigeren Paketen zukaufen.

Für den ist er gemacht Wer einen Kleinwagen sucht, der sich von der Masse abhebt, und dafür auch bereit ist, etwas mehr zu zahlen, liegt mit dem fünftürigen Mini richtig. Dieser Wagen wurde der Redaktion zu Testzwecken von Mini zur Verfügung gestellt.

Elektroautos werden steuerlich gefördert. Allerdings hat sich zum 1. Januar der Zeitraum der Kfz-Steuerbefreiung geändert. Autofahrer sollten außerdem zum Jahreswechsel einen Blick auf ihr Kennzeichen werfen: Wenn die HU-Plakette die falsche Farbe hat, kann es in diesem Jahr Ärger geben. Aber das ist noch nicht alles, was Autofahrer beachten sollten - wichtige Änderungen für 2016 im Überblick:

Kfz-Steuer für Elektroautos Reine Elektrofahrzeuge, die seit dem 1. Januar zugelassen werden, sind für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Das ist deutlich weniger als bisher. Denn Elektroautos, die noch bis zum 31. Dezember 2015 zugelassen wurden, genießen noch zehn Jahre lang die Befreiung von der Kfz-Steuer. Gut zu wissen: Wird das Elektroauto innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums verkauft, muss der neue Halter für den noch verbleibenden Zeitraum ebenfalls keine Kfz-Steuern zahlen, erklärt der Auto Club Europa (ACE). Hybrid-Fahrzeuge und Autos mit einem sogenannten Range-Extender, der durch einen kleinen Tank die Reichweite notfalls verlängern kann, genießen das Steuerprivileg übrigens nicht: Sie gelten nicht als Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

HU-Plakette ändert Farbe Wer in diesem Jahr noch eine gelbe HU-Plakette auf dem Kennzeichen hat, hat den Termin zur Hauptuntersuchung (HU) verpasst. Ab Januar dürfen nur noch Braun, Rosa und Grün unterwegs sein, erklärt die Dekra. Eine braune Plakette zeigt an, dass die HU 2016 fällig ist, bei Rosa ist es 2017 soweit, und Grün steht für 2018. In welchem Monat die Fahrzeugprüfung ansteht, erkennt man daran, welche Zahl auf der Plakette oben steht. Wer die Fristen überzieht, muss bei Polizeikontrollen mit einem Bußgeld rechnen.

Neue Typ- und Regionalklassen für die Versicherung Die einen zahlen ab sofort weniger, die anderen müssen tiefer in die Tasche greifen. So lassen sich die Änderungen in den Typ- und Regionalklassen für die Kfz-Haftpflichtversicherung zusammenfassen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jährlich veröffentlicht. Rund 20 Prozent der Autofahrer profitieren demnach von besseren Regionalklassen, rund 15 Prozent werden heraufgestuft. Die niedrigsten Regionalklassen gelten in den Bundesländern Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, während Berlin am schlechtesten dasteht. Bei den Regionalklassen der Teil- und Vollkaskoversicherung ändert sich weniger. Für rund 90 Prozent der Versicherten bleibt laut GDV alles beim Alten. Die beste Schadensbilanz weist in der Vollkasko die Wesermarsch in Niedersachsen auf, in der Teilkasko der Zulassungsbezirk Münster/Westfalen. Die höchste Schadensbilanz in beiden Versicherungen errechneten die Statistiker für den Landkreis Ostallgäu.

Die Regionalstatistik ist für die Kfz-Versicherer einer von mehreren Anhaltspunkten, um die Beiträge zu berechnen. Sie spiegelt die Schadensbilanz einer Region wider. Bei der Haftpflicht gibt es zwölf Regionalklassen. Die neu berechneten Regional- und Typklassen gelten meist ab dem 1. Januar.

Euro 4 für Motorräder Auch Motorräder sollen sauberer werden. Deshalb müssen alle neuen Zweiräder, die ab dem 1. Januar eine Typgenehmigung erhalten, die Abgasvorschriften der Norm Euro 4 erfüllen. Darauf weist der ADAC hin. Nach Ansicht des Verkehrsclubs stellen die neuen Vorschriften für viele Hersteller eine Herausforderung dar.

Ab Januar 2016 müssen alle neuen Motorräder außerdem über ABS oder ein sogenanntes Kombi-Bremssystem verfügen. Diese Vorschrift betrifft Motorräder mit einem Hubraum über 50 Kubikzentimetern oder einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Alte Motorräder müssen nicht nachgerüstet werden.

Volle Punkte für Fußgängererkennung Die Sicherheitsorganisation Euro NCAP nimmt ab 2016 auch die Fußgängererkennung in das Bewertungsschema auf. Wer die volle Punktzahl erreichen möchte, muss nachweisen, dass das Auto einen Zusammenstoß mit Fußgängern bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h verhindert, erklärt der ACE. Bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h müssen die Verletzungen der Fußgänger spürbar gemindert werden.

(RP)
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