Bei geparktem Cabrio Verdeck schließen

Autofahrer, die ihr Cabrio unbewacht abstellen, sollten immer das Verdeck schließen. Grundsätzlich bestehe zwar auch bei einem offenen Cabrio Versicherungsschutz, erklärt Hasso Suliak vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

"Wenn das Fahrzeug jedoch längere Zeit unbeobachtet offen steht, dann ist es durchaus denkbar, dass der Kaskoversicherer die Entschädigungsleistung aufgrund grober Fahrlässigkeit mindert."

(tmn)
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