Bei Blechschäden ist die Polizei nicht nötig

Bagatellunfälle bei Eis und Schnee können Autofahrer auch ohne Polizei am Unfallort regeln. Dazu fertigen sie ein Protokoll an, das mindestens das Kennzeichen des Unfallgegners, Namen und Adressen der beteiligten Fahrer sowie Zeugen, Ort und Zeit umfassen sollte.

Fotos vom eigenen und gegnerischen Fahrzeugschaden ergänzen das Schreiben. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

(tmn)
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