Ihre Rechte Leasing – wichtige Infos zu Vertragsschluss und Kündigung

Leasing ist das Gegenstück zur Finanzierung. Sie kaufen ein Kfz nicht. Sie mieten es aber auch nicht so wirklich. ­Lesen Sie hier alles rund ums Leasing.

Leasingvertrag - Ihre Rechte bei Vertragsschluss und Kündigung im Überblick
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Leasingvertrag - Ihre Rechte bei Vertragsschluss und Kündigung im Überblick

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Foto: Shutterstock.com/Manfred Steinbach

Statt ein Auto zu kaufen, können Sie es leasen. Diese Form der Finanzierung wird bei Privatpersonen immer beliebter. Sie erhalten das Fahrzeug für eine festgelegte Laufzeit und bezahlen einen festen monatlichen Nutzungsbetrag dafür.

Der Eigentümer bleibt der Leasinggeber. Klingt wie mieten? Tatsächlich kommt das Wort Leasing aus dem Englischen und bedeutet soviel wie "Vermietung". Doch im Vergleich zu einem Mietverhältnis gibt es beim Leasing feine aber wichtige Unterschiede. Während der Leasinglaufzeit ist der Leasingnehmer beispielsweise vollumfänglich für das Fahrzeug verantwortlich. Für die Wartung, Reparaturen und die Versicherung müssen Sie als Leasingnehmer selbst aufkommen – nicht der offizielle Eigentümer oder Leasinggeber.

Wo ist Leasing gesetzlich geregelt?

Der Leasingvertrag regelt die Rahmenbedingungen und legt das Finanzierungsmodell fest. Eine einheitliche rechtliche Grundlage für Leasing gibt es jedoch nicht. Relevante Gesetze finden Sie im BGB unter dem Mietrecht und in weiteren juristischen Bereichen wie dem Verbraucherkreditgesetz und dem Handelsgesetz. Bei Uneinigkeiten über den Restwert, bei der außerordentlichen Kündigung oder bei einem Totalschaden sollten Sie vorsichtshalber einen Anwalt zur Rate ziehen, der sich mit dem Recht rund um das Leasing auskennt.

Beim Leasing gibt es verschiedene Vertragstypen, namentlich einen Leasingvertrag mit Restwertabrechnung, einen Vertrag mit Andienungsrecht und das Kilometerabrechnungsmodell. Beachten Sie unbedingt das Kleingedruckte Ihres Vertrags. Der Leasingvertrag kann in der Regel nicht ohne Weiteres gekündigt werden.

Ein Leasingvertrag mit Restwertabrechnung besteht aus einer Sonderzahlung bei Vertragsbeginn, den Leasingraten und dem geschätzten Restwert des Fahrzeugs nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Liegt der geschätzte Restwert höher, sind die Leasingraten niedriger. Der geschätzte Restwert wird am Ende der Vertragslaufzeit mit dem tatsächlichen Fahrzeugwert verrechnet. Wurde hier zu hoch angesetzt, droht eine hohe Nachzahlung. Der Leasingnehmer muss in diesem Fall für die Differenz aufkommen. Lassen Sie sich daher nicht von niedrigen Leasingraten locken und bestehen Sie auf eine möglichst realistische Einschätzung des Restwerts.

Bei Verträgen mit Andienungsrecht wird ebenfalls der geschätzte Restwert des Fahrzeugs festgelegt. Ist der tatsächliche Wert des Autos nach Ablauf der Laufzeit geringer als der geschätzte Restwert, kann der Leasinggeber vom Leasingnehmer verlangen, das Auto zu kaufen. Unabhängig vom Restwert hat der Leasingnehmer jedoch kein Recht das Fahrzeug zu erwerben. Verlangt der Leasinggeber es nicht ausdrücklich, kann der Leasingnehmer das Auto auch nicht kaufen.

Beim Kilometerabrechnungsmodell wird eine Gesamtkilometeranzahl für die Gesamtdauer des Leasingvertrags festgelegt. Wird diese Kilometeranzahl überschritten, kommen zusätzliche Kilometerkosten dazu. Die Kosten bewegen sich meist zwischen zehn und 15 Cent pro Kilometer. Eine Restwertabrechnung zum Ende der Vertragslaufzeit wird nicht vorgenommen, sodass in dieser Hinsicht kein Risiko für eine hohe Nachzahlung nach Ablauf der Laufzeit besteht. Dafür werden die Leasingraten in der Regel höher angesetzt.

Der Leasingvertrag kann nur aus einem wichtigen Grund vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Beispielsweise, wenn der Leasingnehmer die Rahmenbedingungen des Vertrages nicht beachtet und das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß wartet, unerlaubt an andere Personen überlässt oder vorsätzlich falsche Angaben beim Vertragsabschluss gemacht hat.

Was ist eine Leasingübernahme?

Was also tun, wenn sich Ihre persönliche Situation ändert und Sie das Leasingauto nicht mehr benötigen? Da Sie den Vertrag nicht kündigen können, kommt nur eine Leasingübernahme in Betracht. Bei der Leasingübernahme wird ein bestehender Vertrag an einen neuen Vertragsnehmer übergeben. Der neue Leasingnehmer übernimmt die restlichen Raten und die Kosten für die Änderung des Vertrags.

Welche Unterlagen sind fürs Leasing erforderlich?

Möchten Sie einen Wagen privat leasen, wird zunächst Ihre Bonität geprüft. Für diese Prüfung benötigen Sie Ihren Personalausweis oder eine Kopie und die letzten drei Gehaltsnachweise. Leasen Sie das Kfz als Firmenwagen, wird eine sogenannte Selbstauskunft, der letzte Jahresabschluss der Firma und ein Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise eine Gewerbeanmeldung angefordert. Bei der gewerblichen Nutzung eines Leasingfahrzeugs können die Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Leasen Sie das Fahrzeug privat, gilt dieser steuerliche Vorteil nicht.

Leasing - wer ist Eigentümer?

Beim Leasing bleibt der Leasinggeber der Eigentümer des Autos, überträgt jedoch die Nutzungsrechte an den Leasingnehmer. Der Unterschied zur Vermietung liegt darin, dass ein Vermieter weiterhin für die Instandhaltung des Mietobjekts zuständig wäre. Beim Mietverhältnis gehen die Kosten für Reparaturen zulasten des Vermieters. Beim Leasing ist der Leasingnehmer für das Fahrzeug verantwortlich. Er muss für die fristgemäße Wartung sorgen, Reparaturen auf eigene Kosten durchführen, Steuern bezahlen und eine Versicherung abschließen.

Wer steht beim Leasing im Fahrzeugschein?

Der Fahrzeugschein, offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I genannt, enthält Angaben zum Fahrzeughalter und die Fahrzeugdaten. Änderungen am Fahrzeug werden im Fahrzeugschein vermerkt. Der Leasingnehmer wird als Halter des Fahrzeugs im Fahrzeugschein eingetragen. Den Fahrzeugschein sollten Sie immer im Auto mit sich führen. Wird das Fahrzeug als Geschäftswagen geleast, wird im Fahrzeugschein der Name der Firma eingetragen.

Wer steht im Fahrzeugbrief?

Der Fahrzeugbrief, offiziell Zulassungsbescheinigung Teil II genannt, enthält Angaben über den offiziellen Eigentümer des Fahrzeugs. Das ist beim Leasing das Leasingunternehmen. Der Leasinggeber behält als Eigentümer des Fahrzeugs den Fahrzeugbrief. Nur bei einem eventuellen späteren Kauf des Fahrzeugs wird Ihnen der originale Fahrzeugbrief überlassen.

Leasing - wer zahlt die Steuer?

Als Fahrzeughalter muss der Leasingnehmer die Steuern für das Kfz bezahlen. Eine Vollkasko-Versicherung wird in den meisten Leasingverträgen ebenfalls festgelegt. In All-Inclusive-Leasingverträgen können Kosten wie Steuern, Versicherung und Reparaturen enthalten sein. Bei diesen Rundum-sorglos-Paketen müssen Sie lediglich die Leasingrate bezahlen. Bei einem solchen Finanzierungsmodell fällt diese aber auch entsprechend höher aus. Kalkulieren Sie genau, welches Modell sich bei Ihrer Schadensfreiheitsklasse lohnt.

Wer darf das Leasing-Auto fahren?

Beim privaten Leasingvertrag dürfen Familienangehörige das Auto mitbenutzen. Beachten Sie jedoch die individuellen Vereinbarungen in Ihrem Leasingvertrag und die Klauseln Ihrer Versicherung. Bei der gewerblichen Nutzung kann das Auto von den Angestellten des Betriebs gefahren werden, sofern die Versicherung diese Mitbenutzung abdeckt.

Wer zahlt Reparaturen des Leasing-Fahrzeugs?

Enthält die Leasingrate keine Pauschale für die Versicherung und Reparaturen, ist der Leasingnehmer für Reparaturen selbst verantwortlich. Wartungsmaßnahmen müssen in den vom Hersteller vorgegebenen Wartungsintervallen durchgeführt werden. Nehmen Sie für die regelmäßige Wartung nur die Vertragswerkstätten des Herstellers in Anspruch, um Ihre Garantieansprüche nicht zu gefährden.

Was ist beim Leasing eine Sonderzahlung?

Eine Sonderzahlung beim Leasing wird auch Leasinganzahlung genannt. Diese wird zum Beginn der Vertragslaufzeit fällig. Je höher die Sonderzahlung ausfällt, desto niedriger sind die monatlichen Leasingraten. Anders als bei der Kauf-Finanzierung ist eine Anzahlung jedoch nicht erforderlich. Das macht das private Leasing besonders bei jungen Kunden ohne hohe Rücklagen interessant. Üblich ist eine Sonderzahlung in Höhe von ca. zehn Prozent des Anschaffungswerts.

Was ist der Restwert eines Leasing-Autos?

Der Restwert ist der tatsächliche Wert, den das Leasing-Auto nach Ablauf der Vertragslaufzeit hat. Dieser Wert ist abhängig vom Zustand, dem Alter und der Kilometerzahl des Autos. Der geschätzte Restwert wird zu Beginn des Leasings berechnet und im Leasingvertrag festgehalten. Mängel und Schäden am Leasing-Objekt führen bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs zu einer Wertminderung. Haben Sie ein Vertragsmodell mit Restwertabrechnung gewählt und der tatsächliche Restwert fällt niedrig aus, können hohe Nachzahlungen gefordert werden.

Was sind Gebrauchsspuren am Leasing-Objekt?

Gebrauchsspuren sind sichtbare Spuren am Leasing-Objekt, die durch die normale Nutzung des Fahrzeugs entstehen. Dazu zählen oberflächliche Kratzer, kleine Steinschläge oder geringe Nutzungsspuren im Innenraum. Diese entstehen auch bei pfleglicher Nutzung und wirken sich bei einem seriösen Leasinggeber nicht negativ auf den Restwert des Fahrzeugs aus. Anders verhält es sich bei echten Schäden und Mängeln. Zu diesen zählen größere Dellen, Schrammen, Schäden im Lack sowie Flecken oder Löcher in den Sitzpolstern.

Leasing - was passiert bei Totalschaden?

Ist der schlimmste Fall eingetroffen und ein Totalschaden entstanden, ist es nicht möglich, den Leasingvertrag zu kündigen. Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert des Autos aus. Dieser liegt meist deutlich unter dem Gesamtwert der übrigen Leasingraten und dem geschätzten Restwert. Für diese Differenz kommt die Versicherung nicht auf. Wurde keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen, bleibt der Leasingnehmer auf den Kosten sitzen. Ein Totalschaden führt nicht zu einer automatischen Kündigung des Leasingverhältnisses.

Die sogenannte GAP-Deckung kann vor diesem Risiko schützen. Liegt der geschätzte Restwert des Fahrzeugs relativ hoch, macht diese Zusatzversicherung durchaus Sinn. Die GAP-Versicherung kann als optionales Zusatzangebot abgeschlossen werden. Diese Versicherung deckt den Differenzbetrag zwischen der Auszahlung der Kfz- oder Haftpflichtversicherung und dem restlichen Gesamtbetrag von Leasingraten und Restwert.

Ausgiebige Informationen, insbesondere auch zum privaten Leasen, finden Sie im Artikel " Privatleasing: So funktioniert das Leasing für Privatleute" und in unserem Themenschwerpunkt rund um Autokauf, Finanzierung und Leasing.

(rpo)
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