Am Straßenrand das Licht einschalten

Wer außerhalb geschlossener Ortschaften kurz am Fahrbahnrand hält, muss immer das Licht seines Autos einschalten. Das schreibe die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor, erklärt der Deutsche Anwaltverein (DAV).

Steht das Auto an einer schwer einsehbaren Stelle, gilt zudem: Warnblinker an- und Warndreieck aufstellen.

(tmn)
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