0,0-Promillegrenze für Fahranfänger

Für Autofahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit gilt die 0,0-Promillegrenze und somit ein striktes Alkoholverbot am Steuer. Schon minimale festgestellte Alkoholmengen ziehen Geldbußen ab 250 Euro und mindestens einen Punkt in Flensburg nach sich, informiert der TÜV Süd.

Zudem ist ein Aufbauseminar fällig, und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre. Wer beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren als eingetragener Beifahrer mitfährt, darf nicht mehr als 0,5 Promille im Blut haben.

(tmn)
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