"Atemlos" als Wahlkampfsong Helene Fischer gewinnt vor Gericht gegen die NPD

Hamburg · Die Sängerin Helene Fischer hat sich laut einem Bericht des Magazins "Spiegel" in einem Rechtsstreit gegen die rechtsextreme NPD durchgesetzt. Dem Magazin zufolge entschied das Thüringische Oberlandesgericht, Fischer müsse nicht hinnehmen, dass die NPD ihren Hit "Atemlos durch die Nacht" im Wahlkampf verwendet.

Helene Fischer: Atemlos, Schlagerstar, Bambi-Preisträgerin
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Das ist Helene Fischer

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Foto: dpa/Britta Pedersen

Es sei nicht auszuschließen, dass dadurch der Ruf der Sängerin beschädigt werden könne, wenn sich ein Durchschnittsbeobachter deswegen frage, ob sie denn etwas mit der NPD zu tun habe.

Die NPD hatte das Lied auf Veranstaltungen im thüringischen Landtagswahlkampf 2014 gespielt. Fischer hatte dagegen zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkt, die dann aber auf Antrag der NPD wieder aufgehoben wurde. Dagegen hatte die Sängerin Berufung eingelegt.

(AFP)
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