Berlin Der neue Streit ums geistige Eigentum

Berlin · Reform des Urheberrechts: Autoren sollen nach fünf Jahren die Rechte an ihrem Werk zurückbekommen.

Die Lage ist wie so oft ungeheuer ernst, manche sagen gar: hoffnungslos. Und die Meinungsführer unter den deutschen Pessimisten prophezeien, dass damit das Ende der Buchbranche im besonderen und der Untergang des Abendlandes im allgemeinen eingeleitet werde. Dabei geht es um ein zunächst löbliches Unterfangen: nämlich per Gesetz die Rechte der Urheber geistiger Werte - nennen wir sie einfachheitshalber Autoren - zu stärken. Dagegen lässt sich zumal in einem Land vermeintlicher Dichter und Denker nichts einwenden.

So sei das Vorhaben der Regierungskoalition, die wirtschaftliche Situation von Autoren zu verbessern, "selbstverständlich zu begrüßen", heißt es auch in einem Brief von Autoren und Verlegern. Die eigentliche Botschaft folgt im Satz danach, in dem die nun vorgelegte Gesetzesnovelle als "kontraproduktiv" gegeißelt wird.

Wie das? Der Zwist entzündet sich vor allem an der Ausstiegsklausel des Gesetzentwurfs. Danach soll es einem Autor erlaubt sein, fünf Jahre nach Manuskript-Abgabe sein Werk zurückzurufen und dann in einem anderen Verlag erneut und möglicherweise besser zu vermarkten. Bislang galt die Rechteübertragung so gut wie eine halbe Ewigkeit. So hält heutzutage ein Verlag die Rechte an einem Werk bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Das gibt den Verlagen nicht nur Planungssicherheit. Für manche war und ist es gerade in wirtschaftlich grauen Zeiten ein Lichtblick. Vom Schreckgespenst der sogenannten Backlist - also den älteren, aber lieferbaren Longsellern - lebten manche Verlage ordentlich. Dazu gehört der Suhrkamp-Verlag mit seinen auch in der Schule nachgefragten Autoren wie Hesse, Brecht und Frisch.

Was heute verteufelt zu werden droht, war früher die einzige Chance, zu überleben. Als die Nazis etwa die Fischer-Verleger aus dem Land jagten, waren keine Bücher ihr wertvollster Besitz, sondern die Rechte an den Autoren. Sie garantierten ein Überleben des Verlags - aus dem später auch der Suhrkamp-Verlag hervorgehen sollte - im Exil.

Was eine solche Klausel tatsächlich bewirken wird, lässt sich freilich nur mutmaßen. Es spricht manches dafür, dass davon vor allem die ohnehin schon erfolgreichen Autoren profitieren dürften. Es sind eben unter den jährlichen 80.000 Neuerscheinung hierzulande nicht schrecklich viele Bücher, die mehr als eine Saison überleben und dann noch in fünf Jahren attraktiv sein sollen. Der Einwand der Verlage, ihre Leistungen der Erstveröffentlichung würden mit dem Ausstiegsrecht nicht honoriert, betrifft die meisten Bücher nicht. Vielleicht geht es am Ende aber auch nur darum, etwas mehr Transparenz ins Buchgeschäft zu bringen und den Urhebern die Chance zu geben, "faire Verträge abzuschließen", so unlängst Justizminister Heiko Maas.

Dieses Anliegen ist nicht neu. In weitaus verschärfterer Form stellte es sich schon 1773, als der Dichter Klopstock erstmals verlegerische Gewinne auch für die Schriftsteller reklamierte - unter dem Rechtstitel des Eigentums. Erst die stark ansteigende Buchproduktion im ausgehenden 18. Jahrhundert löste die Debatte über Wort und Ware aus und ließ am Ende Berufsschriftsteller möglich werden. Einer von ihnen war Goethe, der für reine Buchverwerter nur Spott übrig hatte: "Wer keinen Geist hat, glaubt nicht an Geister und somit nicht an ein geistiges Eigentum der Schriftsteller."

(los)
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