Berlin Das Eigenlob der Gurlitt-Forscher

Berlin · Die Experten, die herausfinden sollten, ob sich in der Kunstsammlung des verstorbenen Cornelius Gurlitt Raubkunst aus der Nazi-Zeit befindet, haben ihre Arbeit abgeschlossen und sind zufrieden. Doch es bleiben erhebliche Zweifel.

Der Fall Cornelius Gurlitt - eine Chronologie
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Foto: dpa, sja lre sja

Gut zwei Jahre lang hat die "Taskforce Schwabinger Kunstfund" ermittelt, jetzt hat die von der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern eingesetzte Kommission in Berlin ein Ergebnis vorgestellt, das Zweifel weckt: Im Münchner Bestand von Cornelius Gurlitts Kunstsammlung habe sich nur bei fünf von rund 500 raubkunstverdächtigen Werken nationalsozialistisches Unrecht nachweisen lassen. In weiteren fünf Fällen bestätigte sich der Verdacht nicht, und nur bei elf Werken ließ sich die Herkunft lückenlos klären. Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) betonte, es bleibe Ziel der Bundesregierung, die Herkunft sämtlicher Gurlitt-Bilder aufzuklären, also auch derjenigen, die sich in der Salzburger Wohnung des Sammlers fanden. Der Fall hatte vor drei Jahren Aufsehen erregt, als die Staatsanwaltschaft Augsburg in der Münchner Wohnung des Sammlers und Kunsthändler-Erben mehr als 1200 Arbeiten beschlagnahmt hatte.

Der Lage war verzwickt: Hildebrand Gurlitt, einst Kunsthändler in Hitlers Diensten und nach dem Zweiten Weltkrieg Händler und Kunstvereinsdirektor in Düsseldorf, handelte im "Dritten Reich" mit Kunst, welche die Nationalsozialisten als "entartet" beschlagnahmt hatten. Zugleich erwarb er für seine eigene Kollektion Werke, bei denen es sich teilweise um Raubkunst aus jüdischem Besitz handeln soll. Gurlitts Position war schwierig: Einerseits hat er als Jude durch seine Tätigkeit unter Hitler wahrscheinlich sein Leben und das seiner Familie gerettet, andererseits hat er sich offenbar an Besitz von Juden bereichert. Sein vor zwei Jahren 81-jährig gestorbener Sohn Cornelius hatte damit ein Erbe angetreten, dessen Rechtmäßigkeit er kaum überblicken konnte und von dem er als zeitlebens Erwerbsloser lebte, indem er hin und wieder ein Stück verkaufte.

Den Überblick, den Cornelius Gurlitt sich unmöglich verschaffen konnte, sollte nun jene "Taskforce Schwabinger Kunstfund" bieten. Wenn diese jetzt sagt, nur bei fünf Kunstwerken haben sich nationalsozialistisches Unrecht nachweisen lassen, so bedeutet das nicht, dass nicht in Wirklichkeit viel mehr Transaktionen unrechtmäßig abgelaufen sind; nur lässt sich das heute nicht mehr nachweisen. Daher ist es unverständlich, dass die Kommission ihre Bilanz als positiv betrachtet.

Bestätigt hat sie den Verdacht auf Raubkunst vor allem in Fällen, in denen sich das längst abzeichnete. Matisses "Sitzende Frau" und Liebermanns "Zwei Reiter am Strand" zählen mittlerweile dank ungezählter Reproduktionen in Medien zu den bekanntesten Werken der bildenden Kunst. Gerade in diesen Fällen aber sind die Ergebnisse besonders dünn. Bei Matisse handele es sich lediglich "mit hoher Wahrscheinlichkeit" um Raubkunst. Im Falle Liebermann ist immerhin von "höchster Wahrscheinlichkeit" die Rede. Nur wenig mehr Klarheit herrscht bei den drei übrigen Fällen: Adolph von Menzels Zeichnung "Inneres einer gotischen Kirche", Camille Pissarros Gemälde "Die Seine, betrachtet vom Pont Neuf vor dem Louvre" und Carl Spitzwegs Zeichnung "Das Klavierspiel".

Selbstverständlich war die Kommission nicht zu beneiden. Zeitzeugen sind längst tot, schriftliche Äußerungen von damals oft widersprüchlich, die Erben können lediglich Informationen aus zweiter Hand beisteuern. Vielleicht war aber auch der Zeitdruck zu groß. Zu Zufriedenheit jedenfalls besteht bislang kein Anlass.

Jetzt richtet sich der Blick nicht nur auf die Fortsetzung der Recherche-Arbeit am Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg, sondern auch darauf, wer die Sammlung Gurlitt erbt. Cornelius Gurlitt hatte sie dem Kunstmuseum Bern vermacht, eine Cousine ficht das Testament an. Im Frühjahr soll die Entscheidung fallen. Schon jetzt steht fest: Wenn das Museum Bern die Kollektion erbt, dann erbt es auch ein nach wie vor hohes Maß an Rechtsunsicherheit. Und das kann teuer werden.

(B.M.)
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