Schüler verletzt: Nach Messerangriff in Wuppertal – Anklage gegen 17-Jährigen
EILMELDUNG
Schüler verletzt: Nach Messerangriff in Wuppertal – Anklage gegen 17-Jährigen

Karlsruhe BGH erwägt neue Vorgaben für Haftung bei Auktionen

Karlsruhe · Auktionshäuser bekommen möglicherweise bald neue Vorgaben zur Haftung für gefälschte Kunstobjekte. Der Bundesgerichtshof (BGH) ließ in seiner mündlichen Verhandlung gestern durchblicken, die Haftungsklauseln eines Münchner Auktionshauses für unwirksam erklären zu wollen. Sein Urteil will das Gericht am 9. Oktober verkünden.

Das Münchner Auktionshaus haftet seinen Versteigerungsbedingungen zufolge nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Klausel sei möglicherweise unwirksam, da zu eng gefasst, sagte Richter Wolfgang Ball. Der BGH-Senat verhandelte über den Kauf einer angeblich 1400 Jahre alten Buddha-Statue. Ein Sammler hatte das Stück 2009 für rund 20 000 Euro ersteigert. Später stellte sich heraus, dass es eine neuzeitliche Fälschung war. Das Auktionshaus wollte ihm das Geld nicht erstatten und verwies auf seine Vertragsbedingungen.

Der BGH hatte zuletzt 1980 entschieden, dass Auktionshäuser nicht für Fälschungen gerade stehen müssen, wenn sie die eingelieferte Ware sorgfältig geprüft haben. Zuletzt war die Haftung von Auktionshäusern in der Affäre um den verurteilten Kunstfälscher Wolfgang Beltracchi diskutiert worden.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort