Ratgeber Billige Handyverträge - wo ist der Haken?

Düsseldorf · Viele Anbieter buhlen mit extrem günstigen Tarifen um die Gunst der Smartphonenutzer, die meist auch noch über ähnlich viel Datenvolumen und Telefoneinheiten wie die viel teureren Verträge der Netzbetreiber verfügen. Wo ist der Haken?

Neue Smartphones 2019: Das sind die neuesten Top-Modelle beim MWC 2019
102 Bilder

Die neuen Smartphone-Modelle 2019

102 Bilder
Foto: dpa-tmn/Crosscall

Versteckte Gebühren? Schlechteres Netz? Mieser Service? Das sind Fragen, die man sich stellt, wenn man Angebote für besonders günstige Mobilfunkverträge sieht. Dabei kann man mit ihnen oft viel Geld sparen - und trotzdem gut erreichbar sein. Die Antworten auf Fragen rund um Tarife zum Spottpreis.

  • Warum können manche Tarife so günstig sein?

In Deutschland gibt es drei Netzbetreiber: Telekom, Vodafone und Telefónica (O2-Netz). Anbieter von Günstig-Tarifen betreiben kein eigenes Netz, sondern kaufen bei einem der drei Unternehmen Kapazitäten zu günstigen Konditionen ein, um eigene Tarifpakete zu schnüren.

Dual-SIM - Smartphone mit zwei Karten
5 Bilder

Dual-SIM - Smartphone mit zwei Karten

5 Bilder
Foto: Franziska Gabbert

Wer ein solches Paket bucht, muss aber gegebenenfalls Abstriche machen, erklärt Thomas Michel vom Telekommunikationsportal "Teltarif.de": "Einige Services der Netzbetreiber stehen den Kunden der kleinen Anbieter nicht zur Verfügung."

  1. Sind die Netze für Kunden der Billiganbieter schlechter?

Pauschal schlechter sind die Netze für sie nicht - die Netzabdeckung bleibt schließlich die gleiche. Allerdings gibt es Unterschiede im Zugang zu den LTE-Netzen: Während in den O2-Netzen der Telefónica alle gleichberechtigt sind, haben Kunden von Billiganbietern in den Netzen von Telekom und Vodafone je nach Anbieter und Tarif keinen Zugang zum LTE-Netz und können unter Umständen nur das bei der Datenübertragung etwas langsamere UMTS-Netz nutzen.

Allerdings muss "nur" UMTS nicht zwingend schlecht sein. Denn im Ausbau der Netze kann es zwischen UMTS und LTE, zwischen Stadt und Land und natürlich zwischen den Netzbetreibern große Unterschiede geben.

Oliver Griess von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät deshalb: "Bevor man einen Mobilfunkvertrag abschließt, sollte man schauen, welches Netz der Anbieter nutzt und wie die Netzabdeckung ist." Das geht zum Beispiel online auf den Seiten der Netzbetreiber.

Gadgets 2018: Technik-Neuheiten für Freizeit & Büro
131 Bilder

Gadgets - diese Technik-Neuheiten will man haben

131 Bilder
Foto: dpa-tmn/Garmin
  1. Ist der Kundendienst schlechter?

In diesem Punkt unterscheiden sich Billiganbieter vor allem in einem Punkt von Netzbetreibern: Sie haben keine Ladengeschäfte, sondern vertreiben ihre Tarife in aller Regel nur online - was mit ein Grund für die niedrigen Preise ist. Grundsätzlich ist der Service aber stark anbieterabhängig.

"Natürlich haben die Netzbetreiber einen Premium-Anspruch", meint Daniel Pöhler vom Verbraucherportal "Finanztip.de". Dazu gehöre auch ein guter Service. Trotzdem gebe es auch prominente Beispiele für schlechten Kundendienst bei den Netzbetreibern. Deshalb sei für schlechten Service nicht zwangsläufig ein günstiger Preis ursächlich.

  1. Gibt es versteckte Kosten?

"So leidlich es ist: Bevor man einen Mobilfunkvertrag abschließt, sollte man das Kleingedruckte lesen", sagt Oliver Griess. Denn für Anrufe aus Deutschland ins Ausland könnten unter Umständen hohe Gebühren anfallen - grundsätzlich bei allen Tarifmodellen.

Eine Spezialität der Billigtarife ist dagegen die sogenannte Datenautomatik bei Datenflatrates. Bei aufgebrauchtem Highspeed-Volumen wird nicht einfach die Surfgeschwindigkeit reduziert, sondern automatisch neues Highspeed-Volumen hinzugebucht. Das sind aber meist nur geringe Datenmengen für relativ viel Geld.

Daniel Pöhler rät deshalb von Verträgen mit nicht abschaltbarer Datenautomatik ab. "Das Nutzungsverhalten von Smartphone-Usern ändert sich heutzutage rasant", erklärt er. Deshalb könnten viele Nutzer nur schwer abschätzen, ob das monatliche Datenvolumen ihres Vertrags über die ganze Vertragslaufzeit ausreiche.

Die besten Apps 2018 - Top-Apps für Google Android & Apple iPhone
35 Bilder

Android & iOS - das sind die besten Apps

35 Bilder
Foto: RP/Christoph Schroeter
  1. Was ist bei der Kündigungsfrist zu beachten?

Die maximale Mindestlaufzeit, die vertraglich festgelegt werden darf, beträgt für Mobilfunkverträge 24 Monate. Die Kündigungsfrist darf höchstens 3 Monate betragen.

Aber es gibt auch viele Tarife mit kürzeren Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Im Nachteil sind Kunden damit nicht, meint Pöhler: "Im Gegenteil: Bei kurzen Kündigungsfristen kann man schnell wechseln, wenn der Tarif einem nicht mehr passt." Dass umgekehrt dem Kunden vom Anbieter gekündigt wird, komme so gut wie gar nicht vor.

  1. Preisbeispiele für günstige Tarife

Was ein günstiger Tarif ist, hängt immer vom individuellen Nutzerverhalten ab: Netzabdeckung, Telefonie- und Surfverhalten gilt es zu berücksichtigen.

Besonders günstig findet Daniel Pöhler vom Portal "Finanztip.de" derzeit Tarife im O2-Netz mit einer Allnet-Flatrate und zwei Gigabyte LTE-Datenvolumen mit abschaltbarer Datenautomatik für rund 10 Euro im Monat (Stand: Februar 2018).

Wer auf der Suche nach besonders günstigen Tarifen im Telekom- oder Vodafone-Netz ist, kann etwa die Prepaid-Tarife der Netzbetreiber mit den jeweils benötigten Tarifoptionen in Erwägung ziehen. "Damit bekommt man ein gutes Handynetz zu einem fairen Preis", sagt Pöhler. Im Vodafone-Netz seien zum Beispiel derzeit eine Allnet-Flatrate und drei Gigabyte LTE-Datenvolumen für gut 20 Euro im Monat zu haben.

(csr)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort