Zusatzkosten fallen weitgehend weg Roaming-Freiheit — Roaming-Fallen

Düsseldorf · Nach dem Urlaub flatterte bisher mit der Handyrechnung nicht selten eine böse Überraschung ins Haus. Damit soll jetzt Schluss sein, ab 15. Juni werden die Roaming-Gebühren abgeschafft. Aber Kostenfallen gibt es weiterhin. Worauf Sie achten müssen.

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Foto: dpa-tmn/Crosscall

Jedes Gespräch, jede SMS und jeder Download wird ab Mitte Juni bei Reisen im EU-Ausland genauso abgerechnet wie im Inland. Nach vielen Jahren hat die EU-Kommission ihr Ziel erreicht, die Roaming-Gebühren werden weitestgehend abgeschafft.

Das bedeutet, auch Inklusiveinheiten (etwa für Telefonate oder SMS) können im Ausland ohne Zusatzkosten genutzt werden.

Inklusiv-Volumen fürs mobile Internet nimmt jeder Nutzer automatisch mit ins Ausland. Ist das Kontingent verbraucht, passiert das gleiche wie zu Hause, sprich: Die Geschwindigkeit wird gedrosselt oder bei der umstrittenen Datenautomatik wird neues Highspeed-Volumen dazugebucht.

Doch bei aller Roaming-Freiheit gibt es ein paar Ausnahmen, die man besser kennen sollte:

  • Gebühren bei längeren Aufenthalten

Mit einer Fair-Use-Regelung soll verhindert werden, dass Verbraucher in einem Land leben, aber einen günstigeren Vertrag eines anderen EU-Landes dauerhaft nutzen.

Diese Regelung tritt in Kraft, sollte der Verbraucher innerhalb von vier Monaten mehr Zeit im EU-Ausland verbringen als in der Heimat und dort in dieser Zeit mehr telefonieren, SMS schreiben oder surfen als im Heimat-Netz seines Vertrages. Dann können laut VZBV nach einer zweiwöchigen Warnfrist Extra-Gebühren auferlegt werden.

Diese sind jedoch wie folgt gedeckelt: Telefonie: 3,2 Cent je Minute — SMS: 1,7 Cent pro SMS — Datenvolumen: für 2017 7,70 Euro je GB. Die Aufschläge dürfen nicht rückwirkend erhoben werden.

  1. Gebuchte Auslandsoptionen

Viele Smartphonebesitzer haben zusätzliche Auslandspakete für ihren Vertrag gebucht. Diese Optionen muss der Anbieter zum 15. Juni automatisch beenden, das sollte man überprüfen. Will man weiterhin eine Auslandsoption nutzen, muss diese ausdrücklich beim Anbieter bestellt werden.

  1. Besonderheit bei Prepaid-Karten

Bei Prepaidkarten gilt grundsätzlich das Gleich wie bei Verträgen: Telefonieren und Surfen im EU-Ausland kostet das gleiche wie zu Hause. Eine Ausnahme gibt es für sehr preiswerte Anbieter ohne Inklusiv-Volumen: Liegt der Preis für den Datenverbrauch unter dem Einkaufspreis (für 2017 sind das 7,70 Euro je GB), darf der Anbieter diesen Einkaufspreis in Rechnung stellen. Dieser Einkaufspreis sinkt bis 2022 auf 2,50 Euro je GB.

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Foto: dpa, tsn
  1. Handyanrufe von Deutschland ins Ausland

Gespräche aus einem deutschen Handynetz ins Ausland fallen nicht unter die neuen Regelungen. So kann etwa ein Anruf von Deutschland nach Italien weiter bis zu zwei Euro pro Minute kosten. "Das bleibt ein großes Ärgernis", klagt die Verbraucherschützerin Isabelle Buscke vom VZBV.

  1. Datenlimit möglich

Anbieter erhalten die Möglichkeit, das Datenlimit für die Internetnutzung im Ausland zu begrenzen. Dies dürfte vor allem bei günstigen Tarifen mit hohem Datenvolumen der Fall sein. Darauf weist die Verbraucherzentrale (VZBV) hin. Auf Dauer würden sich diese Limits aber nicht halten lassen, glauben die Verbraucherschützer.

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Foto: Unplash/Ernests Vaga
  1. Kostenfalle Kreuzfahrtschiffe

Erreicht man vom Schiff aus ein "normales" Mobilfunknetz (etwa auf Flüssen, Seen oder im Küstenbereich), fallen die Roaming-Gebühren natürlich auch weg. Sobald die Dienste jedoch durch andere Arten von Funknetzen, beispielsweise über Satellitensysteme an Bord von Schiffen oder Flugzeugen, zur Verfügung gestellt werden, unterliegen sie nicht den Preisobergrenzen der EU. Dann kann es sehr teuer werden.

  1. Leben in einer Grenzregion

Wer nahe einer Grenze zu einem anderen EU-Land wohnt, kennt das Problem: Das Handy bucht sich häufig ins Netz des Nachbarlandes ein. Das ist jedoch künftig kein Problem mehr, so lange sich das Handy mindestens einmal pro Tag im Heimatnetz einbucht. Dann wird von einer Inlandsnutzung und nicht von Roaming ausgegangen. Die Gefahr einer Limit-Überschreitung besteht somit nicht.

  1. Telefonieren, SMS und Surfen außerhalb der EU

Außerhalb der EU bleiben die Roaming-Gebühren weiter erhalten. Dort gelten folglich keinerlei Preishöchstgrenzen. Wer etwa vergessen hat, bereits Zuhause seine Mailbox zu deaktivieren, dem drohen während des Urlaubs in einem Nicht-EU-Land hohe Kosten. Vor dem Reiseantritt sollten Urlauber ihren Anbieter nach den Tarifen im Urlaubsland fragen.

Oft unterscheiden sich die Preise der unterschiedlichen Netze im Urlaubsland sehr stark. Mit Hilfe der Handy-Einstellung "Manuelle Netzwahl" kann das preisgünstigste Netz ausgewählt werden.

(csr)
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