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Urteil in China Ein iPhone darf auch eine Handtasche sein

Peking · Ein iPhone kann auch eine Handtasche oder ein Portemonnaie sein - zumindest in China. Ein Berufungsgericht in Peking gab der kleinen Firma Xintong Tiandi Recht, die seit 2007 ihre Lederwaren mit dem Namen "IPHONE" in Großbuchstaben verziert.

 Apple-Store in Peking. In China darf auch eine Handtasche den Namen iPhone tragen.

Apple-Store in Peking. In China darf auch eine Handtasche den Namen iPhone tragen.

Foto: ap

Der US-Elektronikriese Apple, der den Namen iPhone 2002 als Markenzeichen in China hatte eintragen lassen, klagte 2012 gegen Xintong Tiandi und verlor nun in letzter Instanz.

Apple habe sich seine Marke zwar schon frühzeitig in China schützen lassen - allerdings nur für elektronische Produkte, begründete das Gericht sein Urteil, wie die juristische Fachzeitung "Fazhi Bao" am Mittwoch berichtete.

Apple habe zudem nicht beweisen können, dass die Marke iPhone in der chinesischen Öffentlichkeit bereits weithin bekannt war, als Xinton Tiandi 2007 seine Marke IPHONE registrieren ließ.

Tatsächlich brachte Apple die erste Generation des iPhones im Sommer 2007 in den USA auf den Markt. In China gab es die ersten iPhones im Oktober 2009 zu kaufen. Offiziell genehmigt hätten die chinesischen Behörden die Markenregistrierung erst 2012, schrieb "Fazhi Bao".

Apple hatte auch in den Vorinstanzen schon gegen Xinton Tiandi verloren. Die chinesische Firma kommentierte ihren neuerlichen Sieg mit dem Satz: "Die Marke 'iPhone' kann auch außerhalb des Apple-Konzerns blühen."

Der US-Konzern kommentierte das Urteil zunächst nicht. China ist nach den USA der zweitwichtigste Markt für Apple. Chinesische Konkurrenten wie Xiaomi oder Huawei holen aber auf.

(AFP)
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