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Urteil zum Thema Datenschutz Was WhatsApp-Nutzer jetzt wissen müssen

Düsseldorf · Wer über WhatsApp die Nummern seiner Kontakte automatisch an das Unternehmen weiterleitet, ohne die Betroffenen vorher um Erlaubnis zu fragen, begeht eine Rechtsverletzung. Das entschied in dieser Woche ein Amtsgericht. Was bedeutet dies für Anwender?

 WhatsApp leitet auch die Nummern von Nicht-Kunden an die Firmenzentrale weiter. (Symbolbild)

WhatsApp leitet auch die Nummern von Nicht-Kunden an die Firmenzentrale weiter. (Symbolbild)

Foto: dpa

Auch der elfjährige E. stritt sich immer wieder mit seinem Vater, bei dem er die Wochenenden verbringt, über das Thema - mit dem kleinen Unterschied, dass sich am Ende sogar ein Gericht mit dem Sorgerechtsstreit beschäftigen musste und dabei gleichzeitig interessante Regeln für die Verwendung von WhatsApp formulierte.

Was war passiert? Zum elften Geburtstag hatte der Junge von seiner Mutter ein Smartphone bekommen, mit dem er spielen und per WhatsApp mit Freunden chatten durfte. Dazu stellte er sich wohl auch den Wecker extra auf 4.30 Uhr. Dem Vater missfiel der exzessive Konsum.

Vor Gericht ging es dann jedoch nicht mehr nur um die Mediennutzung des Nachwuchses, sondern auch um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WhatsApp. Denn da heißt es unter anderem: "Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können."

Der Elfjährige hatte laut Gerichtsunterlagen 20 Kontakte in seinem Smartphone gespeichert. Nicht alle sind bei WhatsApp angemeldet.

Das Programm scannt jedoch regelmäßig das Telefonbuch der Nutzer, um jene zu identifizieren, die ebenfalls den Dienst nutzen. Gleichzeitig hat es dadurch auch Zugriff auf Daten von Personen, die das Angebot nicht nutzen.

Das Gericht verpflichtete die Mutter, von allen Kontakten des Sohnes eine schriftliche Zustimmung einzuholen, dass ihre Daten an WhatApp übermittelt werden dürfen.

Was bedeutet die Entscheidung des Amtsgerichts? "Es ist das erste Urteil eines deutschen Gerichts zu der Frage ob das, was die Nutzer bei WhatsApp - meist unwissentlich - machen, illegal ist", sagt IT-Anwalt Christian Solmecke: "Durch die automatische Weitergabe der Daten ohne Einwilligung der Kontakte verletzt jeder Nutzer geltendes Recht und kann im Ergebnis abgemahnt werden." Dies gelte auch, wenn die Weitergabe fahrlässig erfolgt, etwa weil man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelesen hat. Auch die Verbraucherzentrale NRW schließt Abmahnungen nicht aus.

Was müssen Nutzer noch beachten? Sie müssen beispielsweise mindestens 13 Jahre alt sein, um WhatsApp nutzen zu dürfen - und bei Minderjährigen müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte den Bedingungen zustimmen.

Ist WhatsApp ein Einzelfall? Generell gilt: Bei kostenlosen Angeboten sollte man sich immer die Frage stellen, warum sie kostenlos sind - denn die Anbieter müssen schließlich Geld verdienen. Viele Online-Angebote machen das über die Auswertung von Daten. Google hat beispielsweise jahrelang die E-Mails der Nutzer seines Angebotes Gmail mitgelesen, um Anzeigen besser auf die Nutzer abstimmen zu können. Trotzdem nutzen rund 1,2 Milliarden Menschen weltweit den Dienst. Zuletzt hatte das Unternehmen angekündigt, diese Praxis im Laufe des Jahres einzustellen.

Auch das Soziale Netzwerk Facebook, zu dem Whatsapp gehört, nutzt Daten der Nutzer, um ihnen passende Angebote anzuzeigen. Der Musikstreaming-Dienst Spotify erstellt aufgrund der gehörten Musik neue Vorschläge, genauso wie Amazon anhand der Einkaufshistorie Produkte vorschlägt, die dem Nutzer auch gefallen könnten.

Daten sind das neue Öl, hört man immer wieder - und ein Smartphone produziert Unmengen davon: Das Smartphone kommuniziert mit Mobilfunkmasten, so lassen sich Bewegungsprofile erstellen. Dank der Smartphone-Sensoren kann man seinen Schlaf überwachen und seinen Gesundheitszustand messen lassen, sofern man noch ein Fitnessarmband verwendet.

Was können Nutzer tun? So albern es klingen mag: Am sichersten ist es, sich von jedem Kontakt eine schriftliche Einverständniserklärung zu holen. Das ist natürlich in der Praxis umständlich und eher unrealistisch. Die Nummern von Menschen, die nicht einverstanden sind, dass ihre Daten bei WhatsApp landen, kann man auch aus dem Telefonbuch löschen. IT-Anwalt Solmecke empfiehlt auch Messenger-Dienste wie Threema oder Hoccer als Anti-Datenkraken-Alternative. Das Problem ist, dass der Wechsel mit hohen Hürden verbunden ist: Er lohnt sich nur, wenn auch alle anderen WhatsApp-Kontakte wechseln.

Vielleicht gibt es bald aber auch neue Regeln: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat WhatsApp zuletzt wegen seiner Geschäftspraktiken verklagt. Die Verbraucherschützer fordern, dass jeder Nutzer die Hoheit über seine Daten haben müsse. "Die Verbraucherzentrale NRW sieht WhatsApp in der Pflicht, für eine datenschutzkonforme Umsetzung der Kontaktsynchronisation zu sorgen", sagte ein Sprecher.

(frin)
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