Fragen und Antworten Was die Vorratsdatenspeicherung für die Bürger bedeutet

Berlin · Nachdem Union und Teile der SPD das Gesetz durchs Parlament gebracht haben, werden künftig wieder alle Telefondaten erfasst.

Vorratsdatenspeicherung: Fragen und Antworten
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Fragen und Antworten zur Vorratsdatenspeicherung

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Foto: dapd, Thomas Kienzle

Der Bundestag hat den Weg für eine Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung mit 404 Ja-Stimmen freigemacht, es gab 148 Nein-Stimmen. Das bei Datenschützern, Opposition und Teilen der SPD umstrittene Gesetz verlangt von Telekommunikationsanbietern, Verbindungsdaten zwischenzuspeichern. Regierung und Ermittlungsbehörden erhoffen sich mehr Möglichkeiten im Kampf gegen Verbrechen und Terrorismus. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Ab wann gilt das Gesetz?

Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen. Die Vorratsdatenspeicherung tritt also in Kürze, am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in Kraft.

Was wird gespeichert, was nicht?

Telekommunikationsanbieter wie Telekom, Vodafone oder Telefónica müssen sogenannte Verkehrsdaten von Telefongesprächen zehn Wochen lang speichern. Dazu zählt, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat. Auch der SMS-Verkehr wird gespeichert, laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" sogar der Inhalt der Kurznachrichten. Bei Mobilfunkgesprächen werden die Standortdaten der Handys erfasst und vier Wochen lang gespeichert. Hinzu kommen die IP-Adressen beim Surfen im Internet. Nicht erfasst werden die Inhalte der Internetseiten, auch E-Mails sind tabu.

Was geschieht mit den Daten, wie werden sie genutzt?

Auf Servern in Deutschland werden die Daten gespeichert und nach Ablauf der jeweiligen Frist automatisch gelöscht. Zugriff auf die Daten erhalten Ermittler nur dann, wenn ein Richter dem zustimmt. Das darf er nach einer sorgfältigen Abwägung und nur bei schwersten Verbrechen wie terroristischen Straftaten, Attacken gegen Leib, Leben und Freiheit sowie Sexualdelikten. Zudem müssen die Betroffenen vorab über den Zugriff informiert werden, nur in Ausnahmen hinterher.

Welchen Nutzen versprechen sich die Befürworter?

Die Union sowie Vizekanzler Sigmar Gabriel und Justizminister Heiko Maas (SPD) erhoffen sich gemeinsam mit den Strafermittlungsbehörden bei der Verbrechensbekämpfung schnelleren und gezielteren Zugriff auf die Täter. Nach den Terroranschlägen von Paris war die Diskussion wieder aufgeflammt. Das Kernargument: Man will nichts unversucht lassen, damit so etwas in Deutschland nicht passiert.

Was sagen die Gegner?

Datenschützer, Verbände, Grüne, Linke und viele in der SPD halten die Massenüberwachung für unverhältnismäßig. Zudem sei ihr Nutzen nicht bewiesen; sie helfe auch nicht bei der Verbrechensvorbeugung.

Wird es Klagen geben?

Ja, das ist sicher. Mehrere Gruppen haben Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. Erst 2010 hatten die Richter ein altes Datenspeichergesetz gekippt.

(jd)
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