Pläne der EU-Kommission Von Online-Film bis Geoblocking - was sich ändern soll

Düsseldorf · Ob Fernsehzuschauer, Kinobesucher oder Postkunden - die EU-Kommission will einiges ändern im Alltag von Verbrauchern. Insbesondere Waren und Dienstleistungen, die online vertrieben werden, nimmt sie ins Visier.

Online-Shopping im Ausland - worauf man achten muss
Infos

Online-Shopping im Ausland - worauf man achten muss

Infos
Foto: dpa, tsn

Das Internet ändert, wie wir einkaufen, Filme schauen und vieles mehr. Zeit, ein paar Gesetze an den digitalen Wandel anzupassen, meint die EU-Kommission. Am heutigen Mittwoch präsentiert sie dazu einen ganzen Berg an Vorschlägen und Gedankenspielen. Hier sind die wichtigsten davon:

  • Geoblocking kennt fast jeder: Ein deutscher Kunde kann nicht beim britischen Online-Händler bestellen oder das Mietauto in Italien kostet dänische Urlauber mehr als rumänische Feriengäste.
  • Die EU-Kommission will solche Ungleichbehandlung anhand von Nationalität oder Wohnsitz künftig verhindern. Händler sollen Kunden aus bestimmten Ländern nicht grundsätzlich ausschließen, selbst wenn sie nicht dorthin liefern. Schließlich könnten Kunden sich die Ware beim Händler abholen oder bei einem Bekannten, der in einem Land wohnt, wohin ein Anbieter liefert.
  • Auch die unterschiedlichen Mietwagenpreise wären nicht erlaubt: Hier ist entscheidend, dass die Dienstleistung an einem bestimmten Ort in Anspruch genommen wird, ganz egal, welche Nationalität der Kunde hat.
  • Paketversand ins europäische Ausland ist nach Einschätzung der EU-Kommission unverhältnismäßig teuer im Vergleich zu Inlandstarifen. Zudem gebe es von Land zu Land große Preisdifferenzen. Besonders benachteiligt seien Menschen, die in abgelegenen Gegenden wohnten.
  • Die Brüsseler Behörde will die Postunternehmen, die die Grundversorgung sicherstellen (also zum Beispiel die Deutsche Post), deshalb zu mehr Transparenz verpflichten: Sie sollen den Aufsichtsbehörden jedes Jahr eine Preisliste für bestimmte Produkte vorlegen. Diese sollen prüfen, ob die Tarife gerechtfertigt sind.
  • TV-Werbung: Fernsehzuschauer müssen mit mehr Werbung zur besten Sendezeit rechnen. Derzeit darf pro Stunde maximal zwölf Minuten Werbung gezeigt werden. Die EU-Kommission will diese 20-Prozent-Obergrenze nicht mehr pro Stunde anwenden, sondern auf den gesamten Zeitraum von 7 bis 23 Uhr ausdehnen. In welche Blöcke die Sender Werbung über den Tag aufteilen, bliebe ihnen überlassen.
  • Streaming-Dienste: Auf Streaming-Plattformen will die EU-Kommission europäische Produktionen stärken. Sie sollen in jedem Mitgliedsstaat einen Anteil von mindestens 20 Prozent ausmachen. Branchengrößen wie Netflix schaffen das im europäischen Schnitt bereits heute. Allerdings variiert der Anteil europäischer Filme oder Serien stark von Land zu Land.
  • Produktplazierungen: Auf welche Automarke der Serienheld setzt, welchen Laptop der Fernsehkommissar nutzt, das ist in der Regel kein Zufall. Wenn für das Auftauchen solcher Markenprodukte Geld fließt, spricht man von Produktplatzierung. Die EU-Kommission will die Auflagen dafür lockern und eine Klausel, die striktere nationale Regeln erlaubt, streichen.
(csr/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort