Ab zehn Gigabyte wird es langsam Vodafone - Drosselung bei Internetzugängen aktiviert

Düsseldorf · Das Thema Drosselung bei heimischen Internetzugängen schlug vor einiger Zeit hohe Wellen. Nach einer vorübergehenden Beruhigung könnten die Wogen nun wieder etwas höher schwappen: Vodafone hat die Kappung des High-Speed-Internetzugangs ab zehn Gigabyte Datenvolumen scharf geschaltet.

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Darüber berichtet der Blog "werdrosselt.de". Dort, so heißt es, habe man von offizieller Stelle erfahren, dass Kabel Deutschland (gehört zu Vodafone) Anfang November damit begonnen habe, das in den Verträgen festgelegte Limit von zehn Gigabyte pro Tag durchzusetzen.

Betroffen davon seien bislang erst einige Regionen in Deutschland, die komplette Umstellung werde noch eine Weile dauern. Wird die Grenze von zehn Gigabyte überschritten, reduziert sich die Geschwindigkeit für den restlichen Tag auf ein Schneckentempo von 100 kbit/s.

Eine Bestätigung der neuen Regelung bekam auch die IT-Seite "Golem" von Kabel-Deutschland-Sprecher Thorsten Höpken. "Wir können bestätigen, dass wir mit der technischen Umsetzung in den ersten Regionen Anfang November begonnen haben und dass diese in einigen Wochen abgeschlossen sein wird", erklärte Höpken auf die "Golem"-Anfrage.

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Kunden von Kabel Deutschland mussten mit diesem Schritt schon seit längerem rechnen, denn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens sehen die Drosselung schon seit einiger Zeit vor. Bislang zeigte man sich jedoch kulant, heruntergeschraubt wurde die Geschwindigkeit der privaten Internetzugänge erst, wenn pro Tag eine Grenze von 60 Gigabyte überschritten wurde.

Zehn Gigabyte mögen auf den ersten Blick viel erscheinen, aber in Zeiten immer populärer werdender Streamingangebote ist das Limit schnell erreicht. Der Lautsprecher im Wohnzimmer dudelt den ganzen Tag Musik von Apple Music, Spotify, Google Play oder Amazon Music, abends werden ein paar Serienfolgen über Netflix, Watchever oder Maxdome geschaut. Laut Netflix verbraucht das Streamen eines Films in höchster Qualität bei HD-Auflösung drei Gigabyte pro Stunde, in Ultra-HD sogar sieben Gigabyte.

Laut AGB soll die Drosselung ausschließlich für File-Sharing-Anwendungen gelten. Wobei die genaue Definition von "File-Sharing-Anwendungen" eine sehr schwammige ist, denn letztendlich werden überall im Netz Daten ausgetauscht, findet als ein File Sharing statt. Aktuell weist Vodafone in den AGBs (Punkt 3.1 b) noch darauf hin, dass Anwendungen wie "Internetsurfen, Social Networks, E-Mails, Video-Streaming, Video-on-Demand, Chats etc." von der Drosselung unberührt bleiben.

Allerdings findet sich in Punkt 3.1. c) die Formulierung, dass Vodafone es sich vorbehält "die Maßnahmen nach a) und b) anzupassen, wenn und soweit dies aus technischen Gründen oder aufgrund neuer Anwendungen und/oder derzeit noch nicht absehbaren Nutzungsverhaltens erforderlich ist [...]." Heißt: Die Drosselung kann jederzeit auch auf die unter 3.1 b) genannten Anwendungen ausgedehnt werden. Und dann könnte sich der gemütliche Streaming-Filmabend recht schnell in unschöne Klötzchen auf dem Bildschirm auflösen.

2013 hatte die Deutsche Telekom für große Aufregung im Lande gesorgt, als man dort Drossel-Pläne bekannt machte. Der Shitstorm, der in der Folge über dem Unternehmen niederging, führte Anfang Dezember 2013 dazu, dass man in Bonn die Reißleine zog und die Klausel ersatzlos aus allen Festnetztarifen strich.

(csr)
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