Streit um WLAN-Öffnung Verbraucherzentrale verklagt Unitymedia

Düsseldorf · Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen verklagt den Kabelnetzbetreiber Unitymedia. Beide Seiten streiten über die automatische Öffnung eines zweiten WLANs auf den Routern von Kunden. Die Verbraucherschützer sagen: Die Kunden müssten dem zustimmen.

 Unitymedia will die WLAN-Netze seiner Kunden öffnen.

Unitymedia will die WLAN-Netze seiner Kunden öffnen.

Foto: dpa, obe AXS

Die Verbraucherzentrale NRW hatte Unitymedia im Mai abgemahnt. Wie der Verein nun auf seiner Website mitteilt, habe das Unternehmen zwar signalisiert, eine Unterlassungserklärung abgeben zu wollen. Diese beziehe sich aber nur auf eine konkrete Formulierung in den Vertragsbedingungen - nicht aber auf die Freischaltung des Signals ohne Einwilligung des Kunden.

"Nach unserer Auffassung wird das bestehende Vertragsverhältnis mit Unitymedia dadurch unzulässig erweitert, weil der Router des Kunden automatisch in einen Hotspot umfunktioniert wird, wenn dieser nicht widerspricht", sagt dazu Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Unitymedia müsse die Kunden fragen, ob sie der Öffnung ihres Routers zustimmen anstatt einen aktiven Widerspruch zu verlangen.

Deutschlandweit will Unitymedia bis Ende des Jahres 1,5 Millionen neue WLAN-Hotspots schaffen. Grundlage dafür sollen die Router der Nutzer sein. Andere Kunden können sich dann also zum Beispiel von der Straße aus in das WLAN anderer Unitymedia-Kunden einwählen und surfen. Die Verbraucherzentrale NRW hatte im Mai kritisiert, Unitymedia handle mit der automatischen Öffnung des WLAN "nach Gutsherrenart". Das Unternehmen hatte daraufhin grundsätzlich Fehler zugegeben, seinen Standpunkt aber verteidigt.

(hebu)
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