Gericht weist Klage gegen Grokster und Morpheus-Hersteller ab Tauschbörsen: Schlappe für Musik- und Filmindustrie

San Francisco (rpo). Schlappe für die Film- und Musikindustrie. Ein amerikanisches Berufungsgericht hat die Autoren der Tauschprogramme Grokster und Morpheus von dem Vorwurf freigesprochen, für die mit ihren Programmen begangenen Urheberrechtsverletzungen verantworlich zu sein.

Weil illegal getauschte Filme und Musikstücke nicht zentral auf Computern der Software-Hersteller gespeichert würden, seien diese auch nicht für den Inhalt der Dateien verantwortlich, entschieden die Richter am Donnerstag in San Francisco. Sie wiesen damit eine Berufungsklage von Filmstudios und Plattenfirmen ab.

"In diesem Fall ist das Design der Software von großer Bedeutung", sagte Richter Sidney Thomas. Grokster und Morpheus-Hersteller StreamCast Networks böten nur eine Software zum Austausch von Informationen über das Internet an.

Ob die getauschte Information geschützt sei oder nicht, spiele dabei keine Rolle. "Diese Technik bietet viele andere Nutzungsmöglichkeiten", erklärte Thomas zur einstimmigen Entscheidung der drei Richter. So verringere die Software etwa die Verbreitungskosten für lizenzfreie und legal tauschbare Werke.

Mit dem ehemals kostenfreien Tauschnetzwerk Napster, das 2000 nach einer Gerichtsentscheidung wegen den Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer geschlossen wurde, sind Grokster und Morpheus nach Ansicht des Gerichts nicht vergleichbar.

Bei Napster waren Verweise auf tausende urheberrechtlich geschützter Musikstücke auf den Servern des Unternehmens abgelegt. Im Fall von Grokster und Morpheus liegen die Dateien jedoch ausschließlich auf den Computern der Nutzer. Eine Übermittlung der Dateien durch die Server der Softwarehersteller findet dabei nicht statt.

StreamCast-Anwalt Fred von Lohmann sagte, das Urteil folge "dem Prinzip, dass Hersteller von Brechstangen nicht verantwortlich sind für den Diebstahl, der damit verübt werden könnte".

Die Kläger hingegen betonten, es sei für die Software-Hersteller problemlos möglich, den illegalen Dateientausch zu verhindern. Schließlich filtere die Software auch Viren aus. Grokster und Streamcast wollten geschützte Musik- und Filmdateien nur deshalb nicht filtern, weil gerade sie das Netzwerk für Nutzer attraktiv machten und den Unternehmen Werbeeinnahmen bescherten.

Die Kläger hatten versucht, mit der Berufungsklage die Entscheidung eines Bezirksgerichts in Los Angeles im April 2003 zu Gunsten von Grokster und StreamCast zu kippen. Bezirksrichter Stephen Wilson hatte sich damals auf ein Urteil des Verfassungsgerichts im Jahr 1984 berufen.

Demnach war Sony nicht für illegale Filmkopien verantwortlich, die seine Kunden mit den Videorecordern des Unternehmens herstellten. Ähnlich wie am Donnerstag das Berufungsgericht in San Francisco hatten die Verfassungsrichter damals argumentiert, die Technik biete auch wesentliche Verwendungsmöglichkeiten, die keine Urheberrechte verletzten.

Die Unterhaltungsindustrie kann nun das Oberste Verfassungsgericht anrufen. Man wolle "alle in unserer Macht stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, die zu bekämpfen, die unerlaubt vom wertvollen Eigentum unserer Mitglieder profitieren", sagte der Präsident des Filmverbandes MPAA, Jack Valenti.

Gleichzeitig geht die Branche auch direkt gegen die Nutzer der Internet-Tauschbörsen vor. Mehr als 3.400 Teilnehmer wurden bereits angeklagt. In mindestens 600 Fällen wurde das Verfahren gegen Zahlungen von rund 3.000 Dollar (etwa 2.400 Euro) beigelegt.

(ap)
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