Debatte Stiftung Warentest fordert: Zeigt Hasskommentare an

Berlin · Die Verbraucherorganisation Stiftung Warentest schaltet sich in die Debatte über den Umgang mit Hasskommentaren im Internet ein und fordert Nutzer dazu auf, entsprechende Äußerungen zur Anzeige zu bringen.

Stiftung Warentest fordert:  Hasskommentare im Internet anzeigen
Foto: dpa, Rainer Jensen

Der Spruch "Merkel muss öffentlich gesteinigt werden" kostet 2000 Euro Strafe, für einen judenfeindlichen Kommentar mussten bis zu 5000 Euro gezahlt werden. Bestraft wird aber nur die Hassrede, die auch bei der Polizei gemeldet wird. Deswegen ruft die Stiftung Warentest nun dazu auf, online Anzeige zu erstatten. Bei Facebook und Twitter veröffentlichte die Verbraucherorganisation eine Liste mit Beschimpfungen, auf die von Gerichten Konsequenzen folgten. 4800 Euro für: "Ich bin dafür, dass wir die Gaskammer wieder eröffnen und die ganze Brut da reinstecken."

Nutzer sollten sich von Hasskommentaren nicht entmutigen und davon abhalten lassen, sich an Debatten zu beteiligen. "Eine aufgeklärte und fortschrittliche Gesellschaft benötigt rationale und sachliche Diskussionen. Diese dürfen nicht von jenen gekapert und verhindert werden, die nur Hass schüren wollen", heißt es in einem Warentest-Post vom Dienstag.

Fast zwei Millionen Usern wurde die Nachricht nach Angaben des Unternehmens angezeigt, 50.000 mal ist sie geliket, geteilt und kommentiert worden. "Uns war klar, dass viele Reaktionen kommen würden", erklärt Sebastian Hirsch, Online-Marketing-Manager von Stiftung Warentest, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Von der Popularität des jüngsten Posts sei man dann aber doch überrascht worden. Teils hätten sich die Facebook-Moderatoren mit heftigen, persönlichen Angriffen auseinandersetzen müssen. Alle Kapazitäten seien aufgebracht worden, um auch diesen Kommentaren sachgerecht zu antworten.

Auch die Polizei in Frankfurt am Main verbreitete den Post weiter. "Schaut nicht weg, lasst es nicht einfach so stehen - meldet uns das und erstattet online Anzeige", kommentierten die Hessen. Opfer stehen laut Stiftung Warentest der Hetze nicht hilflos gegenüber und müssten auch keine komplizierten Wege mehr auf sich nehmen. "In den meisten Bundesländern bietet die Polizei inzwischen die Möglichkeit, Anzeigen einfach online zu erstatten", so die Warentester. Darunter verlinken sie zu den zwölf bestehenden "Internet-Wachen" in Deutschland.

Eine explizite Auswertung nach "Online-Hassanzeigen" finde zwar nicht statt, teilte das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt auf Anfrage mit. Jedoch habe es im Jahr 2015 über die NRW-Online-Wache 1.123 Anzeigen wegen der Straftat "Beleidigung" gegeben. Es gebe keine besonderen Vorgaben für die Online-Anzeigenerstattung. "Die Angaben sollten vollständig sein und sich an der formulargestützten Anwendung orientieren", erklärte das Amt. Sinnvoll sei, sich etwaige Screenshots aufzubewahren und der späteren Sachbearbeitung zuzusenden, da die Internetwache keine Möglichkeit zum Versand von Anhängen anbiete.

Auf der Internetseite erklärt die Verbraucherorganisation das weitere Prozedere: User sollten das in der Folge zugesandte polizeiliche Aktenzeichen zu ihre Unterlagen nehmen. "Die eingehenden Onlineanzeigen werden von Sachbearbeitern bewertet und an die zuständige Dienststelle weitergeleitet, wo sie endgültig bearbeitet werden", heißt es auf test.de.

Abschließend gibt die Stiftung Warentest noch einen Tipp: Eine einmal erstattete Anzeige könne man nicht zurückziehen. Daher sollte man gründlich darüber nachdenken, ob man wirklich eine Online-Strafanzeige stellen möchte. "Lieber einmal drüber schlafen", so das Unternehmen. Diesen Satz sollten sich die Hasskommentar-Schreiber auch zu Herzen nehmen.

(felt/KNA)
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