Abmahn-Falle Vorsicht mit Memes im Netz
Düsseldorf · Memes gehören zur Kultur des Internets wie das Salz in die Suppe. Massenhaft werden die Bilder – mit witzigen oder zynischen Kommentaren beschriftet – online geteilt. Das Problem: Auch die Bilder von Memes sind durch das Urheberrecht geschützt. Wer dieses Recht bricht, kann sich saftige Abmahnungen und Lizenzgebühren einhandeln.
Memes gehören zur Kultur des Internets wie das Salz in die Suppe. Massenhaft werden die Bilder — mit witzigen oder zynischen Kommentaren beschriftet — online geteilt. Das Problem: Auch die Bilder von Memes sind durch das Urheberrecht geschützt. Wer dieses Recht bricht, kann sich saftige Abmahnungen und Lizenzgebühren einhandeln.
Sie heißen "Philosoraptor", "Success Kid" oder "Socially Awkward Penguin". Die Namen von Memes sind ulkig, ihr Anblick meistens auch. Doch ob aktuelle Themen oder allgemeine Lebenshinweise: In vermutlich keiner anderen Darstellungsform werden online Kommentare und Einschätzungen häufiger geteilt, als mit Memes.
Erst kürzlich zeigte sich das beim G7-Gipfel und den diversen Beschriftungs-Variationen eines Fotos von Bundeskanzlerin Angela Merkel und US-Präsident Barack Obama: ein neues Meme war geboren.
Das Phänomen ist so riesig, dass sich schon viele damit beschäftigt haben — und dabei die Memes selbst genutzt und abgebildet haben. Den Bloggern von "Geeksisters" ist das nun zum Verhängnis geworden: Sie mussten 785,40 Euro Lizenzgebühren für die Verwendung des "Socially Awkward Penguin" zahlen.
Knapp 800 Euro für einen verfremdeten Pinguin
Der Urheber der Forderung an "Geeksisters": Getty Images, eine der größten Bildagenturen der Welt. Sie vertritt den Fotografen George F. Mobley, den Urheber des Fotos eines Pinguins, auf das das Meme des "Socially Awkward Penguin" ursprünglich zurückgeht, wie "ZEIT Online" berichtet.
Da die Rechtslage klar schien, haben sich die Macher von "Geeksisters" dazu entschieden, die geforderten knapp 800 Euro Lizenzgebühren an Getty Images zu zahlen. Nicht halten wollten sie sich jedoch an die Forderung der Agentur, in der Angelegenheit Stillschweigen zu bewahren, und haben so die Geschichte veröffentlicht, inklusive des Mailverkehrs mit Getty Images.
Um das Meme am Leben zu erhalten, haben die Blogger außerdem eine kostenfrei verwendbare Alternative des Memes in Auftrag gegeben und online gestellt — eine Zeichentrickvariante des ursprünglichen Pinguins.
Memes sind eine Grauzone im Netz
Der Fall zeigt, in welcher rechtlichen Grauzone sich viele Nutzer bewegen. "Wer Memes gestaltet und verbreitet, geht ein gewisses rechtliches Risiko ein", so die Einschätzung von Leonhard Dobusch auf Netzpolitik.org. Der strittige Punkt ist das Urheberrecht.
Grundsätzlich gilt: Wer ein Foto macht, hält auch das Urheberrecht daran. Nutzt jemand anderes das Foto ohne Einwilligung, kann der Urheber gegen diese Nutzung vorgehen. Dies tritt nur außer Kraft, wenn das Foto so weit bearbeitet und verfremdet wird, dass es nach dem Urheberrecht als selbstständiges Werk zu sehen ist.
Keine Angst vorm Meme
Ob das der Fall ist, bleibt im Fall von Memes jedoch offen. Während etwa Johannes Boie auf "Süddeutsche.de" argumentiert, dass zwischen dem Foto eines Pinguins und seiner Verwendung als Meme weite Unterschiede liegen, geht Rechtsanwalt Tobias Röttger davon aus, dass das Meme gerade vom Wiedererkennungswert des ursprünglichen Fotos lebt.
So gilt vermutlich wirklich: Vorsicht dabei, an welcher Stelle Sie Memes online verwenden — insbesondere, wenn der Urheber des ursprünglichen Fotos dabei in ein schlechtes Licht gerückt wird. Rechtsanwalt Röttger beruhigt jedoch auch: Vor einer Abmahnwelle brauche man sich nicht fürchten. Der Schaden, der durch Memes entstehe, sei ganz einfach zu klein.