Datentransfer Irland ordnet Ermittlungen gegen Facebook an

Dublin · Nach dem EuGH-Urteil zur Übermittlung von Daten in die USA hat das oberste irische Gericht Ermittlungen wegen der Geschäftspraktiken bei Facebook angeordnet. Dazu sei die Aufsichtsbehörde nun verpflichtet, entschied der irische High Court.

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Irische Datenschützer müssen sich nun also doch mit der Klage des Österreichers Max Schrems befassen. Der Facebook-Kritiker fordert, den Datentransfer von Europa in die USA zu stoppen, weil die Informationen dort dem Zugriff von Geheimdiensten ausgeliefert seien.

Die irische Datenschutzkommission hatte es zunächst abgelehnt, sich mit Schrems' Vorwürfen zu beschäftigen und verwies auf die sogenannte "Safe Harbor"-Vereinbarung der EU-Kommission, mit der Datentransfers in die USA vor 15 Jahren für unbedenklich erklärt wurden. Schrems kontert, dass der Informant Edward Snowden ein Ausmaß der Überwachung offengelegt habe, das Rechte der Europäer verletze. Der High Court bat den Europäischen Gerichtshof, zu klären, ob Datenschutz-Behörden einzelner Staaten "Safe Harbor" in Frage stellen dürfen.

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Foto: dpa, Jessica Binsch

Der EuGH schloss sich Schrems' Ansicht an und erklärte "Safe Harbor" vor zwei Wochen für ungültig. Nach dem Urteil des Gerichtshofs seien die irischen Datenschützer nun verpflichtet, sich mit Schrems' Klage zu befassen, sagte nun High-Court-Richter Gerard Hogan.

Die irische Datenschutzbeauftragte Helen Dixon kündigte am Dienstag an, die Beschwerde werden nun "mit aller angebrachten Sorgfalt" untersucht. Facebook sagte Kooperation zu: "Wir werden Anfragen der irischen Datenschutzkommission beantworten, wenn sie die Schutzmechanismen für die Übertragung persönlicher Daten im Rahmen des geltenden Rechts untersuchen." Das Online-Netzwerk sieht sich vom Aus von "Safe Harbor" nicht betroffen, da die Datenübermittlung in die USA mit anderen rechtlichen Mitteln gemäß der weiterhin gültigen Datenschutz-Grundverordnung von 1995 abgesichert sei.

(lsa/dpa/REU)
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