Google und das "Recht auf Vergessen" Leutheusser-Schnarrenberger mahnt Lösch-Bericht an

Karlsruhe · Mehr als ein Jahr nach dem "Google"-Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum "Recht auf Vergessen" hat die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dem Internet-Konzern Versäumnisse bei der Aufarbeitung seiner Löschpraxis vorgeworfen.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mahnt Google-Lösch-Bericht an
Foto: dpa, ks aen vfd

Bisher habe der Konzern entgegen der Empfehlung des "Lösch-Beirats" keinen Bericht über die Maßstäbe des Löschens vorgelegt. "Das ist überfällig", sagte sie in Karlsruhe.

Der Europäische Gerichtshofes in Luxemburg hatte im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinen wie Google bei der Namenssuche aus ihren Ergebnisseiten Links zu Inhalten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Da etliche Detailfragen offen blieben, setzte Google freiwillig einen achtköpfigen Beirat zur Beratung ein. Dazu gehörte auch Leutheusser-Schnarrenberger.

Der Bericht sollte ein Jahr nach dem Urteil anonymisiert und detailliert aufzeigen, nach welchen Maßstäben der Betreiber lösche und warum er nicht gelöscht habe, "um die Entscheidungspraxis nachvollziehbar aufzuzeigen", sagte die FDP-Politikerin. In Deutschland würden in 48 Prozent der Anträge gelöscht.

(dpa)
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