Neues Gesetz ab 1. Oktober in Kraft Online abgeschlossene Verträge dürfen online gekündigt werden

Berlin · Ab heute darf ein über das Internet abgeschlossener Vertrag auch online gekündigt werden. Denn am 1. Oktober tritt eine neue gesetzliche Regelung im Verbraucherschutz in Kraft.

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Wie die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (Davit) erklärt, reicht dann schon eine E-Mail zum Kündigen eines online abgeschlossenen Standardvertrags aus. Diese E-Mail muss eindeutig die Kündigungsabsicht zum Ausdruck bringen und mit dem Namen des Absenders abschließen. Eine eigenhändige Unterschrift oder eine Kündigung in Form eines Briefes auf Papier ist dann nicht mehr nötig.

Einen kleinen Haken gibt es trotzdem: Die Regelungen müssen nur Neukunden kommuniziert werden. Unternehmen sind laut Davit nicht verpflichtet, Bestandskunden auf Veränderungen im Kündigungsrecht hinzuweisen.

Das Gesetz heißt "Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts" und findet sich auf der Seite des Deutschen Bundestages.

(felt/dpa)
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