Urteil Unternehmen müssen Nutzer über Facebook-"Like"-Button aufklären

Düsseldorf · Setzen Unternehmen auf ihrer Website den "Like"-Button von Facebook ein, müssen sie ihre Nutzer darüber aufklären - vor allem, dass dabei Daten an das soziale Netzwerk weitergegeben werden. Das hat das Düsseldorfer Landgericht entschieden.

Facebook - das sind die neuen Symbole für den Gefällt-mir-Button
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Facebook Like - das sind die neuen Symbole

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Foto: Facebook

In einer Klage wegen des "Like"- bzw. "Gefällt mir"-Buttons von Facebook hat das Landgericht Düsseldorf der Verbraucherzentrale NRW weitgehend rechtgegeben. Das Problem, das die Verbraucherzentrale NRW sieht: Taucht der "Like"-Button nicht auf Facebook auf, sondern auf einer anderen Seite, wie etwa auf der Homepage eines Einzelhändlers, sammelt das Netzwerk trotzdem Daten über die Nutzer, und zwar auch von denen, die keinen Facebook-Account haben.

Die Technik dahinter heißt "Cookies". Diese kleinen Programme nutzen mittlerweile alle großen Websites, um beispielsweise zu speichern, dass sich ein Nutzer angemeldet hat oder aber auch, um nachzuverfolgen, wie sich ein Nutzer auf einer Website bewegt. Im Fall von Facebook werden durch den "Like"-Button diese Cookies aber auch verwendet, um nachzuvollziehen, wie sich Nutzer im Web bewegen, die gar nicht bei Facebook registriert sind. Da der Button sehr klein ist, merken viele Nutzer häufig auch gar nichts davon, dass Facebook einen Cookie bei ihnen im Browser hinterlässt und mitverfolgt, was sie online tun.

Unternehmen müssten den Seitenbesucher über die Weitergabe von Daten aufklären, erklärte das Gericht am Mittwoch und unterstützte damit die Ansicht der Verbraucherschützer. Die Integration des "Like"-Buttons verletze Datenschutzvorschriften, weil dadurch unter anderem die IP-Adresse des Nutzers ohne ausdrückliche Zustimmung an Facebook weitergeleitet werde, hieß es in der Begründung des Urteils.

"Keiner weiß, was Facebook mit den Daten macht", sagte Rechtsanwältin Sabine Petri von der Verbraucherzentrale. Sie sei zufrieden mit dem Urteil. Unternehmen könnten sich nicht einfach aus der Verantwortung ziehen, indem sie auf Facebook verweisen. Bei Peek & Cloppenburg ging es um die Website Fashion ID. Mittlerweile muss der Nutzer dort Social-Media-Dienste explizit aktivieren und stimmt damit zu, "dass Daten an die Betreiber der sozialen Netzwerke übertragen werden".

Mit dem "Like"-Button können Facebook-Nutzer verschiedenste Inhalte im Netz als etwas markieren, das ihnen gefällt, ob Musiker, Filme, Links - oder auch eben Inhalte von Online-Shops, wie im konkreten Fall bei Peek & Cloppenburg. Insgesamt hatte die Verbraucherzentrale NRW sechs Unternehmen wegen des "Like"-Buttons abgemahnt. Klage wurde auch gegen das Bonus-System Payback eingereicht (Landgericht München), das Verfahren läuft noch.

Das Hotelportal HRS und der Tickethändler Eventim hatten Unterlassungserklärungen abgegeben. Der Nivea-Anbieter Beiersdorf nutzt die Funktion dem Anwalt der Verbraucherzentrale zufolge nicht mehr. Der Discounter Kik verwende mittlerweile eine andere technische Lösung, mit der keine automatische Übermittlung von Daten erfolge.

(hebu/haka/lnw)
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